Object : Forstwirtschafts-Politik

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274 II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik. des Buchdruckgewerbes, die beide ihre besonderen Berufsvereine haben, eine gemeinsame Organisation geschaffen. Schon 1873 wurde durch Vertreter beider Teile auf 3 Jahre ein Normaltarif festgesetzt, der über Lohn, Arbeitszeit und Lösung des Arbeitsverhältnisses Bestimmungen ­ traf; zur Durchführung dieser Bestimmungen wurden Schiedsämter und ein Einigungsamt eingesetzt. Letzteres sollte auf Anrufen eines Teiles auch als Tarifrevisionskommission wirken. Der Tarif wurde nicht allgemein durchgeführt und 1876 durch einen neuen ersetzt, ­ der von jedem der beiden Teile mit halbjähriger Kündigungsfrist ­ aufgehoben werden konnte. Er wurde 1877 gekündigt. Ein neuer Tarif wurde am 2. August 1878 vereinbart; er hob Schiedsämter und Einigungsamt auf und setzte eine besondere Tarifrevisionskommission ­ aus je 12 Prinzipalen und Gehilfen ein. Diese Kommission wurde 1886 in eine Tarifkommission umgewandelt mit der Aufgabe, auf die Durchführung des gleichzeitig vereinbarten neuen Tarifs hinzuwirken. Der neue Tarif war auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und konnte nur durch 6 Vertreter der Prinzipale oder Gehilfen im Namen ihrer Kreise gekündigt werden. Die Schiedsämter wurden 1886 wieder eingesetzt, ­ wurden aber nicht durchweg eingerichtet. Am 1. Januar 1890 wurde ein neuer Tarif in Kraft gesetzt, nachdem es vorher schon zu mehrfachen Reibungen und Gegensätzen zwischen beiden Parteien gekommen ­ war. Sie verschärften sich bald. 1891 führte das Verlangen der Gehilfen auf Herabsetzung der Arbeitszeit von 9 V2 auf 8 72 Stunden und entsprechende Lohnerhöhung zu einem scharfen Kampfe und zur Aufhebung der Tarifgemeinschaft. Erst 1896, nach nochmaliger Aufstellung ­ der Forderung einer Verkürzung der Arbeitszeit und Erhöhung der Löhne — einer Forderung, deren Ablehnung zu einem neuen großen Streik zu führen drohte — kam es zur Verständigung zwischen den Vorständen der beiderseitigen Berufsvereine über die Bildung eines gemeinsamen Tarifausschusses, in welchem jede Partei durch 9 Mitglieder vertreten war. Am 15. April 1896 vereinbarte dieser Ausschuß eine Verkürzung der Arbeitszeit auf 9 Stunden (effektiv) und eine Lohnerhöhung und die Wiederbegründung der „Tarifgemeinschaft ­ der deutschen Buchdrucker“. Die Organe dieser Tarifgemeinschaft ­ sind der „Tarifausschuß der deutschen Buchdrucker“ und das „Tarifamt der deutschen Buchdrucker“. Der Tarifausschuß hat über den Tarif und die Maßnahmen zu dessen Durchführung zu beschließen. Der Ausschuß besteht aus je 9 Prinzipalen und Gehilfen. In jedem der 9 Kreise, in die Deutschland (ohne Elsaß-Lothringen) in Anlehnung an die Gliederung der Buchdruckerberufsgenossenschaft eingeteilt ist, wählen die Prinzipale und die Gehilfen in getrennter Urabstimmung je 1 Mitglied mit je 2 Vertretern auf 3 Jahre. Als ausführendes Organ des Tarifausschusses erscheint das Tarifamt, aus je 3 Prinzipalen
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