Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

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II.  Teil.  Arbeitei'wohlfalirtspolitik.

und  Frankreich  den  Vortritt  vor  England  beanspruchen  können,  das
in  bezug  auf  die  Bildung  von  Arbeiterberufsvereinen  vorangegangen  ist.
In  England  kam  es  zuerst  1890  auf  Veranlassung  des  Fabrikanten
Edward  J.  Smith  zur  Bildung  einer  Trade  Alliance  für  die  Fabrikation
metallener  Bettstellen.  Verschiedene  andere  Berufszweige  sind  dem
Beispiel  gefolgt.  Dabei  ist  aber  zu  beachten,  daß  nicht  in  erster  Linie
sozialpolitische  Rücksichten  hierbei  bestimmend  waren,  sondern  das
Streben,  den  nachteiligen  Wirkungen  einer  übermäßigen  Konkurrenz
entgegenzuwirken.  Als  Mittel  zu  diesem  Zweck,  der  insbesondere  in
dem  Streben  nach  Herbeiführung  günstiger  Preise  seinen  Ausdruck
findet,  ist  eine  Verbindung  mit  den  Arbeitern  hergestellt,  um  diese  für
den  erwähnten  Zweck  mit  zu  interessieren.  Die  Wirkung  hiervon
sind  Abmachungen  über  die  Anpassung  der  Löhne  an  die  Preise  durch
Prämien  oder  gleitende  Lohnskala,  über  die  Verpflichtung  der  Unternehmer, ­
  nur  Mitglieder  des  betreffenden  Arbeiterberufsvereins  anzustellen, ­
  über  die  Verpflichtung  der  diesem  Berufsverein  angehörigen
Arbeiter,  nur  für  solche  Fabrikanten  zu  arbeiten,  welche  Mitglieder
des  betreffenden  Unternehmerberufsvereins  sind  oder  mit  ihm  auf  Grund
besonderer  Abmachungen  Zusammengehen.  Hieraus  ergibt  sich  bereits,
daß  die  Trade  Alliance  das  Bestehen  von  Berufsvereinen  beider  Parteien
voraussetzt.  Die  SMiTHSChe  Trade  Alliance  hat  sich  Ende  1900  aufgelöst. ­
  Auch  sonst  sind  Auflösungen  eingetreten,  ein  Zeichen,  daß  der
Durchführung  des  Gedankens,  so  bestechend  er  erscheint,  und  so  vielfache ­
  Anerkennung  er  auch  in  England  gefunden  hatte,  doch  praktische
Schwierigkeiten  entgegenstehen,  die  anscheinend  in  ungünstigen  Zeiten
besonders  groß  sind.
In  Frankreich  kommen  hier  die  Syndicats  mixtes  in  Betracht,  die
in  dem  mehrerwähnten  Gesetz  von  1884  zugelassen  waren.  Sie  haben
sich  besonders  im  nördlichen  Frankreich  gebildet.  In  dem  einzelnen
Betriebe  des  gemischten  Syndikats  haben  die  Arbeiter  ihre  Vertretung
in  dem  von  ihnen  gewählten  Conseil  interieur,  während  der  Unternehmer
und  seine  höheren  Beamten  den  Conseil  patronal  bilden.  Jeder  einzelne ­
  Betrieb  entsendet  den  Prinzipal  und  einen  von  den  Arbeitern
gewählten  Arbeitervertreter  in  den  Conseil  syndical,  der  als  gemeinsames ­
  Organ  des  Syndikats  erscheint.  Die  Kasse  des  Syndikats  wird
aus  Zuschüssen  der  Unternehmer  und  Beiträgen  der  Arbeiter  gebildet.
Die  Tätigkeit  hat  sich  auf  die  eigentliche  Beeinflussung  der  Arbeitsbedingungen ­
  bisher  nur  wenig  gerichtet.  Bildungs-  und  Fürsorgebestrebungen ­
  stehen  im  Vordergründe.  Die  Entwicklung  der  Syndicats
mixtes  zeigt  in  den  letzten  Jahren  einen  Rückgang.  Ihre  Zahl  war:
1884  .  .  1.  1897  .  .  184  Anfang  1901  .  .  155
1890  .  .  97  1898  .  .  175  ,,  1903  .  .  156
1895  .  .  173  1899  .  .  170
            
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