Full text: Gesamtstaat, Dualismus und Pragmatische Sanktion

gegen jede nicht nationalstaatlich madjarische, oder mit den 
Madjaren zu sprechen : österreichische « Theorie ». So klagt 
Äkos v. Timon im Vorwort zur zweiten Auflage der 
deutschen Übersetzung seines Werkes « Magyar alkotmäny- 
es jogtörtenet különös tekintettel a nyugati allamok jogfej- 
lödesere » 1 sogar gegen v. Lu sc hin wegen seiner Abhand 
lung « Ungarische Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte 
„der ältern Zeit» im XXXII. Jahrgang von Schmoll ers 
«Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirt 
schaft» und gegen Hans Sehr euer, der sich gleichfalls in 
beachtenswerter Weise” zu Timons Buch geäußert hat 2 , 
daß nicht alle ihre Ausführungen streng wissenschaftlichen 
Wert besitzen, manche vielmehr «bloß einer politischen 
Tendenz dienen » 3 « Mit kritikloser Hast oder Gier » stürzen 
sich die literarischen Gegner des Grafen Albert Apponyi 
auf Texte, die sie nicht zu interpretieren verstehen 4 . Obwohl 
Franz Deäk in seiner Fehde mit Wenzel Lustkandl 
den größten Teil der einschlägigen Gesetzesstellen einer 
Analyse unterzogen habe, die für die Auffassung seines 
Gegners geradezu vernichtend gewesen sei, werde die Kon 
troverse dennoch auf diesem Felde weitergesponnen, «teil 
weise auf das Vergessen bauend, teilweise auf Grund neu 
aufgefundenen, mit riesigem Fleiß gesammelten, aber nicht 
immer mit gehöriger Kritik gesichteten und benutzten 
Materiales. » Es sei übrigens unnötig, «auf dieses ganze 
1 Ungarische Verfassungs- und Rechtsgeschichte mit Bezug auf 
die Rechtsentwicklung der westlichen' Staaten. Die 2. Auflage der 
Übersetzung ist nach der 3. Auflage des Originals [seither erschien die 
4., wieder erweiterte] besorgt von Dr. Felix Schiller, Berlin 1909. 
2 Darüber «Deutsche Liferatürzertung », jahrg. XXXII [1911], 
Sp. 581 f. 
3 v. Timon spricht von den «österreichischen Fachleuten und 
Nicht-Fachleuten » und nennt sie : Schreuer, Tezner, Steinacker, 
Luschin von Ebengreuth, es dem Leser überlassend, sich daraus 
die zwei Gruppen selbst zu bilden. 
4 Die rechtliche Natur der Beziehungen zwischen Österreich 
und Ungarn. Eine Entgegnung von Dr. Albert Grafen Apponyi. 
Erweiterter Separatabdruck aus der « Österreichischen Rundschau », 
Bd. XXVIII [1911], Heft 3 bis 6.
	        
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