gegen jede nicht nationalstaatlich madjarische, oder mit den
Madjaren zu sprechen : österreichische « Theorie ». So klagt
Äkos v. Timon im Vorwort zur zweiten Auflage der
deutschen Übersetzung seines Werkes « Magyar alkotmäny-
es jogtörtenet különös tekintettel a nyugati allamok jogfej-
lödesere » 1 sogar gegen v. Lu sc hin wegen seiner Abhand
lung « Ungarische Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte
„der ältern Zeit» im XXXII. Jahrgang von Schmoll ers
«Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirt
schaft» und gegen Hans Sehr euer, der sich gleichfalls in
beachtenswerter Weise” zu Timons Buch geäußert hat 2 ,
daß nicht alle ihre Ausführungen streng wissenschaftlichen
Wert besitzen, manche vielmehr «bloß einer politischen
Tendenz dienen » 3 « Mit kritikloser Hast oder Gier » stürzen
sich die literarischen Gegner des Grafen Albert Apponyi
auf Texte, die sie nicht zu interpretieren verstehen 4 . Obwohl
Franz Deäk in seiner Fehde mit Wenzel Lustkandl
den größten Teil der einschlägigen Gesetzesstellen einer
Analyse unterzogen habe, die für die Auffassung seines
Gegners geradezu vernichtend gewesen sei, werde die Kon
troverse dennoch auf diesem Felde weitergesponnen, «teil
weise auf das Vergessen bauend, teilweise auf Grund neu
aufgefundenen, mit riesigem Fleiß gesammelten, aber nicht
immer mit gehöriger Kritik gesichteten und benutzten
Materiales. » Es sei übrigens unnötig, «auf dieses ganze
1 Ungarische Verfassungs- und Rechtsgeschichte mit Bezug auf
die Rechtsentwicklung der westlichen' Staaten. Die 2. Auflage der
Übersetzung ist nach der 3. Auflage des Originals [seither erschien die
4., wieder erweiterte] besorgt von Dr. Felix Schiller, Berlin 1909.
2 Darüber «Deutsche Liferatürzertung », jahrg. XXXII [1911],
Sp. 581 f.
3 v. Timon spricht von den «österreichischen Fachleuten und
Nicht-Fachleuten » und nennt sie : Schreuer, Tezner, Steinacker,
Luschin von Ebengreuth, es dem Leser überlassend, sich daraus
die zwei Gruppen selbst zu bilden.
4 Die rechtliche Natur der Beziehungen zwischen Österreich
und Ungarn. Eine Entgegnung von Dr. Albert Grafen Apponyi.
Erweiterter Separatabdruck aus der « Österreichischen Rundschau »,
Bd. XXVIII [1911], Heft 3 bis 6.