fullscreen: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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Jahı 
wurde für die Zivilverwaltung wieder ein ordentliches Budget aufgestellt. Die Ausgaben für die Militär- 
verwaltung und alle außerordentlichen Ausgaben der Zivilverwaltung, die mit den Kriegsereignissen in 
Zusammenhang standen, wurden dagegen weiterhin durch Spezialgesetze bewilligt. 
b. Die Entwicklung der Ausgaben. 
Von der Entwicklung der Ausgaben während des Krieges gibt folgende Übersicht ein Bild: 
Die Ausgaben 1914 bis 1918%). 
Zivilver- | Öffent- ES Nat Comptes | Gesamt- 
a. waltung | DO MilCRL teude “iaua x 7aben 
Schuld Ausgaben 
in Milliarden fr. 
1914 re 2,0 1,4 6,5 0,4 0,1 10,4 
kr 28 Se 191 1,2 22,1 
1 28h | 23,9 2,9 | 3,9 36,8 
1917 1a] SE 8 28,7 Ab 30 1 7 
184... 88 En ER EN ı a 
Zusammen (1914 bis 1918) 16,9 183 109,9 4 158 10,3 | 170,7 
Die Übersicht läßt ein ständiges Anwachsen der Militärausgaben, der Ausgaben für den Schuldendienst 
und für die Zivilverwaltung erkennen. Auf die Militärausgaben entfällt naturgemäß der Hauptanteil an 
den gesamten Ausgaben. 
Die Ausgabensteigerung in der Zivilverwaltung wurde teils durch die Aufgabenerweiterung bestehender 
Behörden, teils durch die Schaffung neuer Behörden bedingt. Die Durchführung der von Monat zu Monat 
steigenden Staatsemissionen und die Zahlung der Kriegsunterstützungen — um nur Beispiele zu nennen — 
konnten von den Behörden nicht erfüllt werden, ohne daß man ihr Personal erhöhte. 
Die Nahrungsmittelrationierung, die Repartierung der Rohstoffe, vor allem der Kohle, und die Kon- 
trolle ihrer Verwendung, die Überwachung des Devisenmarktes sowie der Maßnahmen für die Durchführung 
der Wirtschaftsblockade der feindlichen Länder machten die Organisation neuer Behörden notwendig. 
Die in der Übersicht unter der Bezeichnung »Wiederzuerstattende Ausgaben« (Depenses Recouvrables) 
aufgeführten Ausgaben für den Unterhalt der Kriegsgefangenen, für die Unterstützungen, welche an 
die Familien der Mobilisierten und an die durch den Krieg geschädigten Zivilpersonen gezahlt wurden, 
sowie die Ausgaben für den Wiederaufbau der im Laufe der Kampfhandlungen zurückgewonnenen Gebiete 
und die Reorganisation der Behörden dieser Gebiete lassen gleichfalls ein ständiges Steigen erkennen. 
Große Anforderungen an den Tresor stellten ferner die während des Krieges eingerichteten Comptes 
Speciaux, von denen als fiskalisch bedeutendste Spezialrechnungen die Comptes Speciaux zur Verrechnung 
der Vorschüsse an die Alliierten (Dekret vom 27. Oktober 1914), der Ausgaben für Wiederherstellungs- 
arbeiten an Eisenbahnen (Gesetz vom 29. Juni 1917) sowie der Aufwendungen für die Nahrungsmittel- 
zwangsbewirtschaftung (Gesetz vom 16. Oktober 1915) anzuführen sind. 
Seit Kriegsbeginn hat die französische Regierung an Alliierte Anleihen gewährt, und zwar teils in bar, 
d.h, vor allem in von der Bank von Frankreich neu emittierten Noten, teils durch Materialabtretungen, 
teils durch Ausgabe von Bons und Obligationen des Schatzamtes an die befreundeten Staaten, teils unter 
der Form der Krediteröffnung in den Büchern des französischen Tresor für die Zentralnotenbank des be- 
treffenden Staates. In den Jahren 1914 bis 1918 hat Frankreich Darlehen in Höhe von 9992 Millionen fr. 
an Verbündete gewährt, und zwar vor allem an Rußland, Belgien, Serbien und Rumänien. Nach dem 
Währungsstand vom. 30. Juni 1924 und einschließlich der in den Nachkriegsjahren vor allem an Polen, 
Tschechoslowakei und: Jugoslavien gewährten Vorschüsse beliefen sich die Schuldforderungen Frankreichs 
an das Ausland auf insgesamt 15133 Millionen fr.?). 
In der Spezialrechnung für Wiederherstellungsarbeiten an Eisenbahnen kamen alle Ausgaben zur Ver- 
rechnung, welche für die Wiederherstellung der durch den Feind oder durch die Alliierten zerstörten Eisen- 
bahnlinien benötigt wurden. Das Debet dieser Rechnung belief sich am 31. März 1925 auf 2 078.6 Mil- 
lionen fr.3), 
Die Notwendigkeit der Einrichtung einer Spezialrechnung für die Getreidezwangsbewirtschaftung ergab 
sich aus der durch den Krieg und seine Folgen verursachten Ertragsminderung des Getreidebaues. Um 
eine Erhöhung des Brotpreises, die sich durch das auch mit erhöhter Getreideeinfuhr nicht voll aus- 
*) Inventaire de la Situation Financitre de la France a. a. 0., 8. 14. 
©) Expos6 des Motijs du Projet de Budget de 1925, 8.367/368; Inventaire a.a.0., 8. 175. 
* Expos& des Motifs du Proijet de Budoet de 1926. 8. 231.
	        
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