19. Begrenzung der Notenemission der Notenbank.
67
leiten in Gold zu halten — und sie war in der kurzen Zeit, die seither
verstrichen war, zweimal der fast völligen Erschöpfung des Goldbe
standes gegenübergestanden! sie hatte, kaum aus einer schweren Krise
befreit, sich mit der Herabsetzung des Lombardsatzes nicht genug be
eilen können. Ihre Verwaltung saß dem Committee gegenüber auf der
Anklagebank und die Regierung Peels war zu einschneidenden Maß-
nahmen entschlossen.
Im Gegensatz zu einer vielfach verbreiteten Meinung haben die
Ansichten, die sich damals die Geltung verschafften, weder mit der
chuantitätstheorie noch mit den Anschauungen der englischen Klassiker
der Nationalökonomie auch nur das geringste zu tun, sie standen aber
auch in Gegensatz zu den Grundanschauungen des Liberalismus, ob
wohl Peel der Führer der liberalen Partei in England war. Samuel
Llogd, ein Londoner Bankier, der vor dem Committee sich am stärksten
durchzusetzen wußte, wies mit Geringschätzung die Lehren der Na
tionalökonomen einschließlich Adam Smith und mit noch größerer
Verachtung die Ausführungen der liberalen Hauptorganisation, der
durch Lodden vertretenen Handelskammer von Manchester zurück.
Der Wert der Währung sollte nach seiner Ansicht nur nach der Pro
duktion der Edelmetalle und nach den Umständen schwanken, welche
die Verteilung der Quantitäten desselben auf die einzelnen Reiche
bewirken. Dieses Ziel könnte nur durch Dirigierung von einem Punkt
aus erreicht werden und daher wäre die Zentralisierung der Notenaus
gabe anzustreben. Bei der Zentralnotenbank selbst aber müßten Grund
sätze gesetzlich durchgeführt werden, die der Leitung der Bank das Recht,
den wert der Währung nach ihrem Ermessen durch Notenausgabe zu
bestimmen, entziehen. Die Regel, % aller Verbindlichkeiten durch Gold
zu decken, wäre nicht voll ausreichend: wenn die Deponenten Gold ab
heben, dann würde bei dieser Regel die Notenzirkulation nicht zu
sammengezogen und daher auf Wechselkurse und preise kein Einfluß
geübt, worauf doch bei Goldabfluß alle Bestrebungen hinauslaufen
müssen. —
Diese Grundsätze machte sich der Regierungsentwurf zu eigen,
der 1844 Gesetzesform erhielt und gewöhnlich als peelsche Bankakte
bezeichnet wird. Sein Ziel ging dahin die Schwankungen der Währung
nach denselben Grundsätzen zu regeln wie dies bei einer Metallwährung
der Fall wäre,- ungedeckte Noten sollten nur in jenem höchstbetrag
ausgegeben werden dürfen, welchen die Bank jederzeit emittieren kann,
ohne daß eine Einlösung erfolgt. Da der Geldbedarf an Metall und
Noten in jenen Tagen auf 21 Millionen £ sich durchschnittlick belief und
‘ 5*