570
Siebter Abschnitt.
London und Umgegend mehr als ? Shilling 7’, Pence Tagelohn,
außer in Fällen allgemeiner Trauer; noch 13, George III. ec. 68 über-
wies die Regelung des Arbeitslohnes der Seidenwirker den Friedens-
richtern; noch 1796 bedurfte es zweier Urteile der höheren Gerichts-
höfe zur Entscheidung, ob friedensrichterliche Befehle über Arbeits-
lohn auch für Nichtagrikulturarbeiter gültig seien; noch 1799 be-
stätigte ein Parlamentsakt, daß der Lohn der Grubenarbeiter von
Schottland durch ein Statut aus der Zeit der Elisabeth und zwei
schottische Akte von 1661 und 1671 reguliert sei. Wie sehr sich unter-
des die Verhältnisse umgewälzt, bewies ein im englischen Unterhause
unerhörter Vorfall. Hier, wo man seit mehr als 400 Jahren über den
Arbeitslohn ausschließlich Gesetze fabriziert hatte über das Maximum,
welches der Lohn platterdings nicht übersteigen dürfe, schlug Whit-
bread 1796 ein gesetzliches Lohnminimum für Landarbeiter vor. Ob-
wohl sich Pitt widersetzte, gab er.zu, die „Lage der Armen sei grau-
sam (cruel)“. Endlich, 18138, wurden die Gesetze über Lohnregulation
abgeschafft. Sie waren eine lächerliche Anomalie, seitdem der
Kapitalist die Fabrik durch seine Privatgesetzgebung regulierte und
durch die Armensteuer den Lohn des Landarbeiters zum unentbehr-
lichen Minimum ergänzen ließ. Die Bestimmungen der Arbeiter-
gesetze über Kontrakte zwischen Meister und Lohnarbeiter, über
Terminkündigungen und dergleichen, . welche nur eine Zivilklage
gegen den kontraktbrüchigen Meister, aber Kriminalklage gegen den
kontraktbrüchigen Arbeiter erlauben, stehen bis zur Stunde in voller
Blüte.224a
Die grausamen Gesetze gegen die Koalitionen fielen 1825 vor
der drohenden Haltung des Proletariats. Trotzdem fielen sie nur
zum Teil. Einige schöne Ueberbleibsel der alten Gesetze ver-
schwanden erst 1859. Endlich sollte anscheinend der Parlamentsakt
vom 29. Juni 1871 die letzten Spuren dieser Klassengesetzgebung be-
seitigen durch gesetzliche Anerkennung der Trades-Unions. . Aber
ein Parlamentsakt vom selben Datum (an act to amend ihe criminal
law relating to violence, threats and molestation) stellte tatsächlich
den vorigen Stand in neuer Form wieder her. Durch diese parla-
mentarische Eskamotage wurden die Mittel, deren sich die Arbeiter
bedienen können bei einem Streik oder Lockout (Aussperrung, mat
nennt so den Streik der verbündeten Fabrikanten durch gleich-
zeitigen Schluß ihrer Fabriken), dem gemeinen Recht entzogen und
unter eine Ausnahme-Straigesetzgebung gestellt, deren Auslegung
den Fabrikanten selbst, in ihrer Eigenschaft als Friedensrichter,
anheimfiel. Zwei Jahre zuvor hatte dasselbe Haus der Gemeinen und
derselbe Gladstone in bekannter ehrlicher Weise einen Gesetz-
entwurf eingebracht zur Abschaffung aller Ausnahme-Strafgesetze
gegen die Arbeiterklasse. Aber weiter als zur zweiten Lesung ließ
man es nie kommen, und so schleppte man die Sache in die Länge,
2242 Abgeschafft 1875, vgl. S. 369. K.