Full text: Das Problem der Wirtschaftsdemokratie

nutzt worden sind, so beweist das deutlich, daß außer- 
rechtliche Mächte hier den Vorrang haben. 
Das Beste muß aus der Gemeinschaftsgesinnung 
fließen, die die einzelnen verbindet, weil. sie erkennen und 
fühlen, daß ihre. Verbundenheit ihnen ein Mehr an Lebens- 
werten gewinnt, ja überhaupt die Vorbedingung eines dau- 
ernden erfolgreichen Wirkens ist. 
Ein‘ Blick auf die Familiengemeinschaft beweist‘ das. 
Die Rechtsordnung kann die rechte eheliche Gesinnung, 
die. elterliche Liebe und kindliche Hingabe nicht erzeugen, 
sie kann nur die Formen schaffen, in denen sich diese 
Kräfte am besten auswirken können, sie kann Hemmnisse 
aus. dem Wege räumen und Mißbräuchen vorbeugen. 
Ganz ähnlich liegen die Dinge bei der Arbeitsge- 
meinschaft. Nur daß die Entwicklung rechter Ge- 
meinschaftsgesinnung hier. weit schwieriger ist, weil die 
natürlichen Triebkräfte der Liebe und Blutverbundenheit 
Fehlen, weil die Parteien des Arbeitsverhältnisses sich in 
erster. Linie als Träger entgegengesetzter 
Interessen empfinden. Deshalb muß an Stelle des 
Triebs und Gefühls die Grundlage der Gemeinschaft in der 
nüchternen, verstandesmäßigen Erkennt- 
nis gesucht werden, daß die Aufgaben des Betriebs und 
der Wirtschaft nur’ durch eine Ueberwindung dieses 
Gegensatzes im Wege billigen Ausgleichs gelöst werden 
können. 
Die Arbeitsgemeinschaft kam also nur 
auf einer Erkenntnisgemeinschaft aufgebaut werden. 
Nur aus einer solchen Erkenntnisgemeinschaft kann 
der Wille erwachsen, die Gemeinschaft durch die Tat zu 
verwirklichen. Und diese Tat bedeutet für jedes Mitglied 
der Gemöeinschäft ein gewisses Opfer, nämlich Ver- 
Zicht auf die ungehemmte Förderung der: eigenen Son- 
derinteressen und Unterordnung unter die Gemeinschafts- 
zwecke, um rückwirkend dadurch eine Sicherstellung und 
Förderung der eigenen Belange zu gewinnen. 
Da beim Arbeitsverhältnis jede Partei materielle 
Erfolge erstrebt, kann auch der Opfergedanke sich nur 
durchsetzen als Frucht der Erkenntnis, daß gerade diese 
Opfer den materiellen Erfolg beider Par- 
teien bedingen oder vergrößern. ; 
Solche Ueberlegungen können natürlich als allgemeine, 
mehr‘ gefühlsmäßig betonte keinerlei werbende Kraft ent- 
falten, sondern nur dann, wenn sie auf der Grundlage der 
tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse und des gegen- 
wärtigen Rechtszustandes angestellt werden und durch 
wissenschaftlich genaue Feststellungen 
gestützt werden, Ohne das ist ein Sieg des Gemeinschafts- 
gedankens im Arbeitsverhältnie meiner Ueberzeugung 
nach völlig ausgeschlossen. Solange man nicht mit der 
Anbahnung . derartiger Erkenntnisgemeinschaft wirklich 
Ernst macht, wird der Gemeinschaftsgedanke immer kraft- 
loser, statt lebendiger; jeder führt ihn im Munde und keiner 
glaubt an ihn. 
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