Full text: Das Problem der Wirtschaftsdemokratie

zu entwickeln, und zwischen ihr und den Arbeits- 
gemeinschaften der Fachverbände einen Orga- 
nischen Ausgleich zu schaffen. Die Werksgemeinschaft 
darf weder als Mittel zur Ausschaltung und Bekämpfung 
der Gewerkschaften benutzt noch als Instrument klassen- 
kämpferischer Ziele der Gewerkschaften mißbraucht 
werden. 
Um dieses Ziel zu erreichen, scheint mir ein Eingreifen 
des Gesetzgebers erforderlich; das Recht der. Be- 
triebsvereinbarung muß auf eine klare ge- 
setzliche Grundlage gestellt, ihre Aufgaben 
müssen abgegrenzt und ihre Wirkungen müssen hach dem 
Vorbild des Tarifvertrages näher festgelegt werden.. 
Von der großen Arbeitsgemeinschaft der Fachverbände, 
die im November 1918 geschlossen wurde, der sogenannten 
Zentralarbeitsgemeinschaft. sind nur die 
Tarifgemeinschaften übrig geblieben; Soweit sie 
auf einem freiwillig abgeschlossenen Tarifvertrag oder 
doch einem beiderseits angenommenen Schieds- 
spruch ‚beruhen, haben sie sich durchaus als wirksames 
Mittel zur Stärkung des Gemeinschaftsgedankens bewährt; 
fußen sie doch auf der, gemeinsamen Erkenntnis. daß die 
beiderseits. tragbaren. Arbeitsbedingungen durch gegen- 
seitiges Nachgeben zwischen den am Arbeitsverhältnis be- 
teiligten Parteien ausbalanciert worden sind. Dagegen hat 
die längere Zeit geübte Praxis. mangels Mehrheitsvotums 
der  Schlichtungskammer . den Schiedsspruch durch 
Alleinentscheid des Schlichters zustande zu bringen 
und dann für verbindlich zu erklären, dem Gemeinschafts- 
gedanken schweren Abbruch getan. 
Die Krisis des Schlichtungswesens war insoweit 
auch eine Krisis. des Gemeinschaftsgedankens. 
Nach dem bekannten Urteil des Reichsarbeits- 
gerichts in Sachen Nordwest gegen die Gewerkschaf- 
ten ist dieses Hindernis für die Entwicklung des Gemein- 
Schaftsgedankens‘ wieder beseitigt. Und deshalb ist unter 
dem Gesichtspunkt ‚des Gemeinschaftsgedankens eine 
Reform des Schlichtungswesens nicht. dringlich. ; 
_ Bleibt ‘ die Zentralarbeitsgemeinschaft! 
Daß ihre Wiederherstellung ein Ziel ist „aufs 
innigste zu wünschen“, wer wollte das leugnen! 
Aber sie ist zusammengebrochen. ‚weil ihr jeder Unter- 
bau fehlte. Man.kann den Hausbau nicht beim. Dach be- 
ginnen, .Diese Erkenntnis stimmt auch jetzt noch skeptisch. 
Solange: man sich über den Unterbau, Verhältnis von 
Werksgemeinschaften. und. Gemeinschaften der Fachver- 
bände (Tarifgemeinschaften) nicht verständigt hat, ist ein 
gedeihliches Zusammenarbeiten ‚der Spitzenorganisationen 
schwer denkbar, Und deshalb hat es auch Keinen Sinn, 
hier den Gesetzgeber zu bemühen. Die Zentralarbeits- 
gemeinschaft ist nur denkbar als ein aus der Erkenntnis 
des Aufeinanderangewiesenseins heraus geborenes Werk 
der Freiwilligkeit. 
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