22. Januar 1929 für gesetzlich unzulässig erklärt. Es be-
darf also einer Mehrheitsentscheidung in der
Schlichtungskammer, wenn ein Schiedsspruch zustande
kommen soll.‘ Aber. an dem Charakter einer auSs-
schlaggebenden Machtstellung des Staa-
tes bei der Regelung der, Arbeitsverhältnisse wird da-
durch nur wenig geändert. Nach wie vor werden die
staatlichen Organe mit Hilfe derjenigen, die an dem Zu-
standekommen . eines Schiedsspruches interessiert sind,
Schiedssprüche ‚fällen können, die dann ebenfalls für ver-
bindlich erklärt werden. können. Das Interesse daran liegt,
bei der üblichen Erhöhung der Unternehmerverpflichtungen
in neueren Schiedssprüchen, im wesentlichen aui Seiten der
Gewerkschaften. ;
Die Gewerkschaften und der Staat werden von
marxistischen Gedankengängen beherrscht.
Schiedssprüche ‚bilden eine geeignete Grundlage für die
Verwirklichung ‚solcher‘ Ideen, Jede Lohnerhöhung be-
deutet zum mindesten eine Schmälerung. des Unter-
nehmergewinns, eine Verhinderung neuer Kapitalsbildung
und dort, wo sie nicht mehr aus den Erträgnissen getragen
werden kann,..eine Zerstörung des Kapitals. Man kann
durch Schiedssprüche den Arbeitnehmern Verdienste ver-
schaffen, ohne sich darum kümmern zu müssen, wie diese
Verdienste von den belasteten Unternehmern aufgebracht
werden können. Man kann den. Arbeitnehmern Rechte
und Berechtigungen zubilligen, ohne darum besorgt sein zu
müssen, ob diese mit einer wirtschaftlichen Betriehsfüh-
rung. in Einklang zu bringen sind. ;
Das System der‘ verantwortungslosen Sozialisierung
der betrieblichen Menschenwirtschaft ist daher, wie be-
reits gesagt. für die Sozialdemokratie weitaus bequemer,
als eine völlige Ueberführung der privaten Wirtschaft in
die Gemeinwirtschaft, als eine völlige Sozialisierung, die
ihr auch die Verantwortung für die Fortführung der einzel-
nen Betriebe aufbürden würde Gleichzeitig ist.aber auch
diese Art der Sozialisierung ein Wegbereiter für
die weiteren. sozialistischen Gedankengänge einer
Wirtschaftsdemokratie,
eines weiteren Ausbaues .der Teilnahme der Arbeitnehmer
an der Führung und der Verwaltung der privaten Wirt-
schaft. selbstverständlich ‚auch dann noch unter weiterer
Belassung der Verantwortung bei den einzelnen Unter-
nehmern,
Weite Teile der Oeffentlichkeit, der Presse und der
Wissenschaft, auch, Teile der Unternehmerschaft, lassen
sich noch‘ immer von den marxistischen Ideen einfangen.
Sie machen diese -Art arbeitsrechtlicher Gesetzgebung mit,
ohne ‘sich. über ihre‘ Innere Bedeutung ' und Auswirkung
klar zır werden. .‘Bereitwilligst übernehmen sie die Mit-
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