Full text: Das Problem der Wirtschaftsdemokratie

22. Januar 1929 für gesetzlich unzulässig erklärt. Es be- 
darf also einer Mehrheitsentscheidung in der 
Schlichtungskammer, wenn ein Schiedsspruch zustande 
kommen soll.‘ Aber. an dem Charakter einer auSs- 
schlaggebenden Machtstellung des Staa- 
tes bei der Regelung der, Arbeitsverhältnisse wird da- 
durch nur wenig geändert. Nach wie vor werden die 
staatlichen Organe mit Hilfe derjenigen, die an dem Zu- 
standekommen . eines Schiedsspruches interessiert sind, 
Schiedssprüche ‚fällen können, die dann ebenfalls für ver- 
bindlich erklärt werden. können. Das Interesse daran liegt, 
bei der üblichen Erhöhung der Unternehmerverpflichtungen 
in neueren Schiedssprüchen, im wesentlichen aui Seiten der 
Gewerkschaften. ; 
Die Gewerkschaften und der Staat werden von 
marxistischen Gedankengängen beherrscht. 
Schiedssprüche ‚bilden eine geeignete Grundlage für die 
Verwirklichung ‚solcher‘ Ideen, Jede Lohnerhöhung be- 
deutet zum mindesten eine Schmälerung. des Unter- 
nehmergewinns, eine Verhinderung neuer  Kapitalsbildung 
und dort, wo sie nicht mehr aus den Erträgnissen getragen 
werden kann,..eine Zerstörung des Kapitals. Man kann 
durch Schiedssprüche den Arbeitnehmern Verdienste ver- 
schaffen, ohne sich darum kümmern zu müssen, wie diese 
Verdienste von den belasteten Unternehmern aufgebracht 
werden können. Man kann den. Arbeitnehmern Rechte 
und Berechtigungen zubilligen, ohne darum besorgt sein zu 
müssen, ob diese mit einer wirtschaftlichen Betriehsfüh- 
rung. in Einklang zu bringen sind. ; 
Das System der‘ verantwortungslosen Sozialisierung 
der betrieblichen Menschenwirtschaft ist daher, wie be- 
reits gesagt. für die Sozialdemokratie weitaus bequemer, 
als eine völlige Ueberführung der privaten Wirtschaft in 
die Gemeinwirtschaft, als eine völlige Sozialisierung, die 
ihr auch die Verantwortung für die Fortführung der einzel- 
nen Betriebe aufbürden würde Gleichzeitig ist.aber auch 
diese Art der Sozialisierung ein Wegbereiter für 
die weiteren. sozialistischen Gedankengänge einer 
Wirtschaftsdemokratie, 
eines weiteren Ausbaues .der Teilnahme der Arbeitnehmer 
an der Führung und der Verwaltung der privaten Wirt- 
schaft. selbstverständlich ‚auch dann noch unter weiterer 
Belassung der Verantwortung bei den einzelnen Unter- 
nehmern, 
Weite Teile der Oeffentlichkeit, der Presse und der 
Wissenschaft, auch, Teile der Unternehmerschaft, lassen 
sich noch‘ immer von den marxistischen Ideen einfangen. 
Sie machen diese -Art arbeitsrechtlicher Gesetzgebung mit, 
ohne ‘sich. über ihre‘ Innere Bedeutung ' und Auswirkung 
klar zır werden. .‘Bereitwilligst übernehmen sie die Mit- 
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