wird aber die Wirtschaft von einer „Autonomie des sozia-
len Gedankens“ in diesem Sinn nicht viel wissen wollen,
die Sozialpolitik vielmehr für eine wirtschaftliche
Angelegenheit erklären. Die Theorie muß dem-
gegenüber feststellen, daß bei aller Anerkennung einer ge-
sunden Wirtschaft der „soziale Gedanke“ doch nicht
'ediglich als deren Funktion gelten. kann. Das
wäre höchstens bei Gemeinwirtschaft der Fall, diese
könnte man sich allenfalls als Vereinigung des wirtschaft-
tichen mit dem „sozialen“ Prinzip denken; in einer privat-
wirtschaftlich organisierten Volkswirtschaft dagegen muß
eine bestimmte Selbständigkeit und Unab-
hängigkeit der Sozialpolitik auch den Organen
der Wirtschaft gegenüber gewährleistet sein; wir können
hicht annehmen, daß die Sozialpolitik heute wieder auf die
private Initiative der einzelnen Unternehmungen zurück-
Zeführt werden kann, der „Patriarchalismus“ mit
seinen „Wohlfahrtseinrichtungen“ ist auch,
Soweit wir sehen, längst nicht mehr das Programm der
großen Wirtschaftsverbände. Und es ist von geradezu
Prinzipiellem Interesse, daß heute unter Preisgabe weiter-
gehender Ansprüche gerade von Unternehmerseite die
„Autonomie des sozialen Gedankens‘“ zur Debatte gestellt
wird; vor dem Kriege lagen diese Dinge anders und im
ganzen war wohl eher die Gegenseite (die Gewerkschaf-
ten) daran interessiert. die grundsätzliche Unabhängigkeit
des sozialen Versicherungswesens von Staatsform und
Regierungsmaxime. zu fordern; man denke nur an den
Kampf um die Selbstverwaltung der Krankenkassen!
Gewisse Umstände haben sich also gewandelt. Der
uninteressierte Theoretiker muß anerkennen, daß die
Programmpunkte der sogenannten „bürgerlichen‘“ Sozial-
reform heute mit gewisser Wärme auch von Arbeitgeber-
Seite betont werden. Selbstverständlich ist der Macht-
umschwung im Staate dabei mit im Spiele, ohne aber für
sich allein den Ausschlag zu geben. Das hat sich viel-
mehr. schon früher vorbereitet. Die Wirtschaft, die un-
politische Zwecke verfolgt, muß sich unbedingt auf
die Tatsachen der Politik einstellen, mit ihnen als gezebe-
nen Posten ihrer Kalkulation rechnen. Am 15. November
1918 trat der dahin gerichtete Wille des deutschen Unter-
nehmeriums gelegentlich seiner Verständigung mit den
Gewerkschaften klar in Erscheinung; bedenken wir, daß
in der Forderung der „Autonomie des. sozialen
Gedankens“ und der „grundsätzlichen Unab-
hängigkeit des sozialen Versicherungs-
wesens vonder Gestaltung der Staatsform“
auch ein Verzicht der Wirtschaft auf Beherrschung der
Sozialpolitik und Sozialverwaltung liegt. Freilich wird
die Gegenseite diesen Verzicht angesichts der für sie gün-
stig gewordenen Lage nicht voll würdigen, ünd es ist
zuzugeben, daß wir heute in der Sozialpolitik weiter
wären, wenn ihre Autonomie schon früher, als
die Machtverhältnisse anders lagen, von beiden
190: