wird aber die Wirtschaft von einer „Autonomie des sozialen
Gedankens“ in diesem Sinn nicht viel wissen wollen,
die Sozialpolitik vielmehr für eine wirtschaftliche
Angelegenheit erklären. Die Theorie muß demgegenüber
feststellen, daß bei aller Anerkennung einer gesunden
Wirtschaft der „soziale Gedanke“ doch nicht
'ediglich als deren Funktion gelten. kann. Das
wäre höchstens bei Gemeinwirtschaft der Fall, diese
könnte man sich allenfalls als Vereinigung des wirtschafttichen
mit dem „sozialen“ Prinzip denken; in einer privatwirtschaftlich
organisierten Volkswirtschaft dagegen muß
eine bestimmte Selbständigkeit und Unabhängigkeit
der Sozialpolitik auch den Organen
der Wirtschaft gegenüber gewährleistet sein; wir können
hicht annehmen, daß die Sozialpolitik heute wieder auf die
private Initiative der einzelnen Unternehmungen zurück-Zeführt
werden kann, der „Patriarchalismus“ mit
seinen „Wohlfahrtseinrichtungen“ ist auch,
Soweit wir sehen, längst nicht mehr das Programm der
großen Wirtschaftsverbände. Und es ist von geradezu
Prinzipiellem Interesse, daß heute unter Preisgabe weitergehender
Ansprüche gerade von Unternehmerseite die
„Autonomie des sozialen Gedankens‘“ zur Debatte gestellt
wird; vor dem Kriege lagen diese Dinge anders und im
ganzen war wohl eher die Gegenseite (die Gewerkschaften)
daran interessiert. die grundsätzliche Unabhängigkeit
des sozialen Versicherungswesens von Staatsform und
Regierungsmaxime. zu fordern; man denke nur an den
Kampf um die Selbstverwaltung der Krankenkassen!
Gewisse Umstände haben sich also gewandelt. Der
uninteressierte Theoretiker muß anerkennen, daß die
Programmpunkte der sogenannten „bürgerlichen‘“ Sozialreform
heute mit gewisser Wärme auch von Arbeitgeber-Seite
betont werden. Selbstverständlich ist der Machtumschwung
im Staate dabei mit im Spiele, ohne aber für
sich allein den Ausschlag zu geben. Das hat sich vielmehr.
schon früher vorbereitet. Die Wirtschaft, die unpolitische
Zwecke verfolgt, muß sich unbedingt auf
die Tatsachen der Politik einstellen, mit ihnen als gezebenen
Posten ihrer Kalkulation rechnen. Am 15. November
1918 trat der dahin gerichtete Wille des deutschen Unternehmeriums
gelegentlich seiner Verständigung mit den
Gewerkschaften klar in Erscheinung; bedenken wir, daß
in der Forderung der „Autonomie des. sozialen
Gedankens“ und der „grundsätzlichen Unabhängigkeit
des sozialen Versicherungswesens
vonder Gestaltung der Staatsform“
auch ein Verzicht der Wirtschaft auf Beherrschung der
Sozialpolitik und Sozialverwaltung liegt. Freilich wird
die Gegenseite diesen Verzicht angesichts der für sie günstig
gewordenen Lage nicht voll würdigen, ünd es ist
zuzugeben, daß wir heute in der Sozialpolitik weiter
wären, wenn ihre Autonomie schon früher, als
die Machtverhältnisse anders lagen, von beiden
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