Full text : Das Problem der Wirtschaftsdemokratie

dem Kriege seitens des Vereins für Sozialpolitik,
 der Gesellschaft für soziale Reform,
der internationalen Organisationen für Sozialversicherung,
für Arbeitsvermittlung, gegen Arbeitslosigkeit usw. unter-10mmen
 worden waren.
Wir folgern: der soziale Gedanke und seine Manifestation
 in Sozialversicherung und sonstiger Sozialverwal-‘ung
 ist zwar von einem. sehr scharf markierten Staatswesen
 zuerst, gefördert worden, er trug demgemäß auch
Züge dieses Staatswesens an sich; in ihm war aber doch
von jeher eine gewisse „Autonomie“, eine weitgehende
arinzipielle und auch formal-verwaltungsrechtliche Selbständigkeit.
 Jenes Staatswesen, das zwerst zur Durchführung
 der sozialen‘ Ideen berufen war, ist aber gewiß
kein „demokratisches“ gewesen, trotz allgemeinen
Wahlrechts und. gewisser - demokratischer Anläufe im einzelnen.
 Ist dem so, dann kann in der Tat der Gedanke
verfochten werden, daß es dabei‘ auch bleiben solle; daß
die Umbiegung des Staatswesens im demokratischen Sinn
an der Autonomie ‚des sozialen Gedankens, der Selbständigkeit
 des sozialen Versicherungswesens und der sonstigen
Sozialverwaltungen nicht rütteln, diese vielmehr im Sinne
der Selbstverwaltung weiter entwickeln solle. Wir haben
aber noch zu fragen, ob solche Forderung mit „Demo-Kratie“
 sich vertrage, ob nicht das eigentliche Wesen
des demokratischen Staats, vielleicht gegen den Willen
der Regierenden selbst, zu starken Eingriffen in die Sozialen
 Angelegenheiten zwangsläufig führen müsse,

IH.

Dem Wesen des alten Staates und der in ihm gegebenen
 Kraftverteilung hatte es entsprochen, . daß er Seine
sozialen Handlungen mehr oder: weniger selbstherrlich,
zewissermaßen als ein Geschenk; den Regierten darbot.
 Ob die, welche man sozial befriedigen wollte, auch
sozial befriedigt sein wollten, war nicht so sehr entscheidend
 wie der Gedanke, mit Erfüllung einer sozialen Pflicht
zugleich eine Kräftigung der eigenen Machtposition herbeizuführen.
 Wir denken an’ den Zusammenhang der ersten
Sozialversicherungsgesetze: mit dem Sozialistengesetz,
denken ‚an die Ablehnung, welche diese Art Sozialpolitik
seitens der Sozialdemokraten und der ihnen nahestehenden
Gewerkschaften erfuhr.
Der neue Staat ist nicht so frei in‘ seinen
Entschlüssen.

auch verbietet die völlig anders gewordene außenpolitische
und. wirtschaftliche Lage, soziale „Geschenke“ unbesehen
und ohne Rücksicht auf die, welche letzten Endes dafür
aufkommen müssen, zu verabreichen. Wir greifen auf
diese Gesichtspunkte, die für unser Gesamtthema wichtig
sind, hernach (VI.) noch zurück; hier ist die Feststellung
wesentlich,. daß das. zur Herrschaft aufgerufene „Volk“
199
            
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