ist sich aber nicht einig. Für viele bedeutet ja Mil-
derung oder gar Beseitigung der Klassen-
gegensätze nichts Geringeres als Ver-
ewigung des gegenwärtigen wirtschaft-
lichen Systems, der kapitalistischen Privatwirtschaft,
und mit ihr der heutigen sogenannten „Klassengesell-
schaft“; wenn sie also überhaurt eine Sozialpolitik, die
unter ganz anderen Gesichtspunkten inauguriert worden
war, mitmachen oder gar ausbauen, so hat dies offenbar
zur Voraussetzung, daß diese Sozialpolitik schritt-
weise einem Zustand zuführt, den sie für er-
strebenswert -— oder auch für allein logisch — erachten:
zu irgend einer Spielart von Sozialismus.
Man stelle sich nun — und der‘ Verfasser glaubt einige
persönliche Einblicke in seiner früheren. praktischen sozial-
politischen Tätigkeit im Reiche getan zu haben — die Lage
der für Sozialpolitik verantwortlichen Beamten vor: die
von ihnen vor allem in „technischer‘“ Hinsicht instru-
ierte Gesetzgebungsmaterie unterliegt der Kritik sowohl
seitens solcher, welche diese Materie im Sinne der Milde-
rung von Klassengegensätzen, wie seitens solcher, welche
sie im Sinne der Verschärfung der Klassengegensätze
beurteilen. Wird es bei dieser Sachlage möglich sein, an
der „Autonomie des sozialen Gedankens“
festzuhalten? — Wir dürfen annehmen, daß der pflicht-
bewußte Beamte selbst diese - Autonomie anerkennt, die
von ihm beabsichtigte „technische“ Lösung eines gegebe-
nen Problems setzt jene Autonomie in den meisten Fällen
sogar voraus, Das „Soziale“ kann aber seiner Natur
nach niemals nur „technisch“ sein; die Bekämpfung
von Nahrungsmittelfälschungen, die Verbesserung von
Straßen, die richtige Ordnung des Patentwesens usw. wird
immer in vie! höherem Maße eine „technische“ Angelegen-
heit sein, als die Bekämrfung der Arbeitslosigkeit oder gar
die Regelung des Koalitionsrechts; das gilt auch für die
gesamte Sozialversicherung, bei der ja niemals „ver-
sicherungstechnische‘“ Lösungen im Vordergrund standen.
Dennoch muß man auch in diesen Angelegenheiten
zum Ziele kommen. Und es besteht offenbar ein gewisses
Interesse, vor allem des Staates, aber auch der. Allgemein-
heit, daran, daß, wo es immer möglich ist, berechtigte
technische Gesichtspunkte nicht unterdrückt werden.
Hier wird am ehesten Einigung möglich sein, ‚Mit ihnen
ist jene begrenzte Autonomie und Unabhängigkeit ver-
bunden, die technischen Lösungen — Ähnlich wie wirt-
schaftlichen — stets innewohnen muß. Hier. gibt es eine
immanente Logik, eine historische Folgerichtigkeit, eine
systematische Anpassung an größere Zusammenhänge. Ein
wesentlicher Teil der Forderung nach „Autonomie‘* in
sozialpolitischen Angelegenheiten scheint also darauf
hinauszulaufen, daß man den .sozialpolitischen
Techniker aufruft und das Hineintragen
weltanschauungsmäßiger Gegensätze in
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