ist sich aber nicht einig. Für viele bedeutet ja Milderung
oder gar Beseitigung der Klassengegensätze
nichts Geringeres als Verewigung
des gegenwärtigen wirtschaftlichen
Systems, der kapitalistischen Privatwirtschaft,
und mit ihr der heutigen sogenannten „Klassengesellschaft“;
wenn sie also überhaurt eine Sozialpolitik, die
unter ganz anderen Gesichtspunkten inauguriert worden
war, mitmachen oder gar ausbauen, so hat dies offenbar
zur Voraussetzung, daß diese Sozialpolitik schrittweise
einem Zustand zuführt, den sie für erstrebenswert
-— oder auch für allein logisch — erachten:
zu irgend einer Spielart von Sozialismus.
Man stelle sich nun — und der‘ Verfasser glaubt einige
persönliche Einblicke in seiner früheren. praktischen sozialpolitischen
Tätigkeit im Reiche getan zu haben — die Lage
der für Sozialpolitik verantwortlichen Beamten vor: die
von ihnen vor allem in „technischer‘“ Hinsicht instruierte
Gesetzgebungsmaterie unterliegt der Kritik sowohl
seitens solcher, welche diese Materie im Sinne der Milderung
von Klassengegensätzen, wie seitens solcher, welche
sie im Sinne der Verschärfung der Klassengegensätze
beurteilen. Wird es bei dieser Sachlage möglich sein, an
der „Autonomie des sozialen Gedankens“
festzuhalten? — Wir dürfen annehmen, daß der pflichtbewußte
Beamte selbst diese - Autonomie anerkennt, die
von ihm beabsichtigte „technische“ Lösung eines gegebenen
Problems setzt jene Autonomie in den meisten Fällen
sogar voraus, Das „Soziale“ kann aber seiner Natur
nach niemals nur „technisch“ sein; die Bekämpfung
von Nahrungsmittelfälschungen, die Verbesserung von
Straßen, die richtige Ordnung des Patentwesens usw. wird
immer in vie! höherem Maße eine „technische“ Angelegenheit
sein, als die Bekämrfung der Arbeitslosigkeit oder gar
die Regelung des Koalitionsrechts; das gilt auch für die
gesamte Sozialversicherung, bei der ja niemals „versicherungstechnische‘“
Lösungen im Vordergrund standen.
Dennoch muß man auch in diesen Angelegenheiten
zum Ziele kommen. Und es besteht offenbar ein gewisses
Interesse, vor allem des Staates, aber auch der. Allgemeinheit,
daran, daß, wo es immer möglich ist, berechtigte
technische Gesichtspunkte nicht unterdrückt werden.
Hier wird am ehesten Einigung möglich sein, ‚Mit ihnen
ist jene begrenzte Autonomie und Unabhängigkeit verbunden,
die technischen Lösungen — Ähnlich wie wirtschaftlichen
— stets innewohnen muß. Hier. gibt es eine
immanente Logik, eine historische Folgerichtigkeit, eine
systematische Anpassung an größere Zusammenhänge. Ein
wesentlicher Teil der Forderung nach „Autonomie‘* in
sozialpolitischen Angelegenheiten scheint also darauf
hinauszulaufen, daß man den .sozialpolitischen
Techniker aufruft und das Hineintragen
weltanschauungsmäßiger Gegensätze in
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