schaft“, weil und solange sie privatwirtschaiftlich orga-
nisiert ist, eine wechselnde und nie ganz einheit«
iche Interessenkombination darstellt. All das
äge bei Gemeinwirtschaft anders, dort könnte versucht
werden, „technische“, „wirtschaftliche“ und „soziale“
LÖsungen einheitlich vorzunehmen; indes: vestigia terrent
—— Sowietrußland —.
wahrscheinlich würde das Wirtschaftliche bei diesen
„Lösungen‘ ganz ausfallen.
Man wird sich also etwas bescheiden müssen und,
anstatt die wirtschaftliche Forderung. für den aus-
Schließlichen Ausgangspunkt bei S$ozialen. Maßnah-
men ‚zu erklären, ihr nur eine, allerdings höchst
wesentliche Beteiligung zuerkennen. Nun würde
als „autonom“ jene Sozialpolitik und Sozialverwaltung
zelten, die .1. den technischen Richtlinien einer pflicht-
mäßig eingestellten Bürokratie entspricht, 2. mit den wirt-
schaftlichen Notwendigkeiten in Einklang oder mindestens
aicht in Widerspruch steht, und 3 die große Linie, welche
n der Sozialgesetzgebung, seitdem sie Bestandteil unseres
sozialen Bewußtseins geworden ist, im Prinzip innehält.
Wir wissen, daß Punkt 3 mehr als die beiden ersten
Punkte auf Widerspruch stoßen wird: hier sei, so wird
man sagen, der Standpunkt „bürgerl:cher“, vor
revolutionärer Sozialpolitik „eingeschmuggelt“.
Zugegeben, daß Punkt 3 eine gewisse Sonderstellung hat,
so muß doch auch betont werden: jene erwähnte große
Linie der Sozialpolitik ist ihrem Ideengehalt nach nicht so
sehr die der alten Zeit als solcher, denn in ihr gab es eine
Menge von Widerständen gegen jede soziale Reform, und
es unterliefen bekanntlich auch Versuche, sie zu verlang-
samen oder selbst umzubiegen; viel eher kann man jene
zroße Linie ideenmäßig als die bezeichnen, welche Männer
wie Adolph Wagner, Brentano, Bücher und
Schmoller auf ihre Fahne schrieben, als Sie den
Verein für Sozialpolitik gründeten, für die
Ernst Francke stritt, die in einer machtvollen Kund-
zebung der Gesellschaft für soziale Reform noch unmit-
telbar vor dem Kriege proklamiert worden war.
Christlich-soziale Gedanken. sind von Protestan-
ten und Katholiken als Begründung solcher Sozialpolitik
vorgetragen worden, bedeutende Gewerkschafts-
führer fast aller Richtungen glaubten ihr wenigstens
nraktisch zustimmen zu können.‘
Die „Autonomie des sozialen Gedankens“ ist in
diesem Sinne ein historisches Faktum, keine reine
Theorie:
die in Deutschland begründete Selbständigkeit des sozialen
Versicherungswesens hat Schule in allen Kulturländern ge-
macht und lange Zeit fast reibungslos gearbeitet. Wer in
solche Zusammenhänge zugunsten der Staatsiorm, die
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