Full text: Das Problem der Wirtschaftsdemokratie

schaft“, weil und solange sie privatwirtschaiftlich orga- 
nisiert ist, eine wechselnde und nie ganz einheit« 
iche Interessenkombination darstellt. All das 
äge bei Gemeinwirtschaft anders, dort könnte versucht 
werden, „technische“, „wirtschaftliche“ und „soziale“ 
LÖsungen einheitlich vorzunehmen; indes: vestigia terrent 
—— Sowietrußland —. 
wahrscheinlich würde das Wirtschaftliche bei diesen 
„Lösungen‘ ganz ausfallen. 
Man wird sich also etwas bescheiden müssen und, 
anstatt die wirtschaftliche Forderung. für den aus- 
Schließlichen Ausgangspunkt bei S$ozialen. Maßnah- 
men ‚zu erklären, ihr nur eine, allerdings höchst 
wesentliche Beteiligung zuerkennen. Nun würde 
als „autonom“ jene Sozialpolitik und Sozialverwaltung 
zelten, die .1. den technischen Richtlinien einer pflicht- 
mäßig eingestellten Bürokratie entspricht, 2. mit den wirt- 
schaftlichen Notwendigkeiten in Einklang oder mindestens 
aicht in Widerspruch steht, und 3 die große Linie, welche 
n der Sozialgesetzgebung, seitdem sie Bestandteil unseres 
sozialen Bewußtseins geworden ist, im Prinzip innehält. 
Wir wissen, daß Punkt 3 mehr als die beiden ersten 
Punkte auf Widerspruch stoßen wird: hier sei, so wird 
man sagen, der Standpunkt „bürgerl:cher“, vor 
revolutionärer Sozialpolitik „eingeschmuggelt“. 
Zugegeben, daß Punkt 3 eine gewisse Sonderstellung hat, 
so muß doch auch betont werden: jene erwähnte große 
Linie der Sozialpolitik ist ihrem Ideengehalt nach nicht so 
sehr die der alten Zeit als solcher, denn in ihr gab es eine 
Menge von Widerständen gegen jede soziale Reform, und 
es unterliefen bekanntlich auch Versuche, sie zu verlang- 
samen oder selbst umzubiegen; viel eher kann man jene 
zroße Linie ideenmäßig als die bezeichnen, welche Männer 
wie Adolph Wagner, Brentano, Bücher und 
Schmoller auf ihre Fahne schrieben, als Sie den 
Verein für Sozialpolitik gründeten, für die 
Ernst Francke stritt, die in einer machtvollen Kund- 
zebung der Gesellschaft für soziale Reform noch unmit- 
telbar vor dem Kriege proklamiert worden war. 
Christlich-soziale Gedanken. sind von Protestan- 
ten und Katholiken als Begründung solcher Sozialpolitik 
vorgetragen worden, bedeutende Gewerkschafts- 
führer fast aller Richtungen glaubten ihr wenigstens 
nraktisch zustimmen zu können.‘ 
Die „Autonomie des sozialen Gedankens“ ist in 
diesem Sinne ein historisches Faktum, keine reine 
Theorie: 
die in Deutschland begründete Selbständigkeit des sozialen 
Versicherungswesens hat Schule in allen Kulturländern ge- 
macht und lange Zeit fast reibungslos gearbeitet. Wer in 
solche Zusammenhänge zugunsten der Staatsiorm, die 
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