Gegenteil, Schon im Jahre 1927 erklärte Ministerialdirek-
tor Dr. Grieser auf der Tagung der Gesellschaft für
Soziale. Reform in Hamburg, das Wahlgeseiz vom 8. April
1927 habe die Einschaltung der organisierten Arbeiterschaft
in die Soziulversicherung gebracht. Nunmehr hätten aus-
schließlich die Gewerkschaften das Recht, bei den Wahlen
Vorschläge zu machen. Auf dem Kongreß der Freien Ge-
Her KSCHOLICH Anfang September 1928 ging derselbe Beamte
noch weiter. Dr. Grieser führte nach der offiziellen
Niederschrift folgendes aus:
„Ich glaube, die Sozialversicherung der Nachkriegszeit
ist aus ihrer ersten Bauperiode herausgetreten, es beginnt
die zweite Bauperiode, das ist die Vereinfachung, das ist
der Ausbau der Selbstverwaltung. Ob man ganz neue Wege
zehen soll, will ich ‚augenblicklich nicht untersuchen. Ich
möchte nur darauf ‚hinweisen, daß sehr wertvolle Ansätze
vorhanden sind, und daß man diese Ansätze zur vollen Gel-
tung bringen kann, Dem Reichsarbeitsministerium lag daran,
die Sozialversicherung in Verbindung zu bringen mit den
Berufsverbänden, also auch mit den Gewerkschaften. Das
war ein neuer Gedanke. Herr Müller hat hervorgehoben,
daß es ein ausschließliches Recht der Berufsverbände, der
Gewerkschaften ist, Vorschläge für die Besetzung | der
Chrenämter bei den Versicherungsträgern und Versiche-
rungsbehörden zu machen. Ich darf sagen, heute
kann keiner in ein Ehrenamt gelangen, der
Nicht von den Berufsverbänden, und damit
auch von den Gewerkschaften, vorgeschla-
gen ist. Meine Damen und Herren, der Ansatz läßt sich
erweitern. Allerdings wirken sich die Vorschläge der Be-
rufsverbände zunächst nur in den einzelnen VersicherungS-
trägern, bei den einzelnen Versicherungsbehörden aus. Man
kann sich aber den Ausbau in der Weise denken, daß
Spitzenverbände, Spitzen geschaffen werden, in denen dem
wirtschaftlichen Verbänden der maßgebende Einfluß ge-
sichert ist. Man kann vorhandene Verbände zusammen-
jassen, ihnen bestimmte Aufgaben geben: Richtlinien für
Versicherungspolitik, Richtlinien für Vermögensverwaltung,
Richtlinien für Geschäftsführung, Richtlinien für Neuaufbau.“
Das bedeutet nichts anderes als die restlose Auslieferung
der Sozialversicherung im wesentlichen an die Freien Ge-
werkschaften, und zwar zu einer Zeit, wo die Radikalisie-
rung dieser Gruppe durch die Kommunisten ungeheure Fort-
schritte macht. Darüber schrieb vor einiger Zeit „Der
Deutsche“, das Orzan des Deutschen Gewerkschaftsbundes
(Nr. 202 vom 29. August 1929):
„Aus einer reinen Agitationspolitik gehen die Kommuni-
sten heute zur Aktionspolitik über. Es. erhebt sich die Frage,
Ob die reformistischen Mitglieder der . Freien Gewerk-
schaften imstande sind, diesem Ansturm auf die Dauer
Widerstand. zu leisten? Nach den aufgeführten Fällen muß
man das sehr bezweifeln. Eher als nicht ist zu befürchten,
daß die Freien Gewerkschafien aus ihrer innergewerkschaft-
lichen Zwangslage heraus zu einem neuen Radikalismus ge-
trieben werden, der die freie Gewerkschaftsbewezung auf
den Stand von vor dem Kriege zurückwirft.“
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