_ Wir ‚haben diesen klugen Bemerkungen nichts hinzuzufügen.
Uns scheint die Politik des Reichsarbeitsministeriums
n diesem Punkte sehr verbesserungsbedürftig. Staatspolitisch
gesehen wäre die Annahme des Antrages Lambach
zu begrüßen, der Soziale Hauptwahlen wünscht, die
Jurch den Reichswahlleiter durchzuführen wären:
„Das Gesetz soll zur Herausarbeitung der wirklichen Bedeutung
der sozialen Wahlen die Enischeidung über die Zusammensetzung
der in sämtliche sozialen Körperschaften
zu entsendenden Vertretungen der Arbeitgeber, der Arbeiter
und Angestellten in je einen einzigen Wahlgang legen.
Es soll, um das zu ermöglichen, im Arbeitsgerichtsgesetz,
als demjenigen Gesetz, das die Gesamtheit der Arbeitgeber
und Arbeitnehmer erfaßt, an Stelle der jetzigen Berufung
der Arbeitsrichter Wanlen einführen, bei denen neben den
wirtschaftlichen Vereinigungen auch freie Gruppen, die eine
bestimmte Anzahl Unterschriften aufbringen, Wahlvorschläge
einreichen dürfen
Die Wahlen sollen für’ Arbeitgeber, für Angestellte und
für Arbeiter gesondert durchgeführt werden.
Das bei diesen „Sozialen Hauptwahlen“ erzielte Stimmverhältnis
soll jeweils bis zur nächsien „Sozialen Hauptwahl“
den Schlüssel für die Verteilung der Sitze bei den
übrigen sozialen Körperschaften abgeben.
Der Gesetzentwurf soll möglichst alle Wahlen und Berufungen
in der Angestellten-, Invaliden-, Knappschafts-,
Unfall, Kranken-: und Arbeitslosenversicherung sowie zu
den Versicherungsbehörden durch Berufungen nach diesem
Schlüssel ablösen Die Einrichtung der Wahlbezirke nach,
geographischen und beruflichen Grenzen ist diesem Ziele
dienstbar zu machen,
Bei der Abfassung des Gesetzentwurfs ist vor allem
darauf zu achten, daß an Stelle der jetzigen Zersplitterung
des sozialen Wahlwesens die Einheitlichkeit, an Stelle des
Durcheinanders von Wahlen und Berufungen eine den Verteilungsschlüssel
feststellende Hauptwahl, an Stelle der verschiedenartigen,
oft angefochtenen Schlüssel für die Verteilung
ein Hauptwahlschlüssel, und an Stelle der Bevorzugung
EEE Gruppen der freie Entscheid aller Wahlberechtigen
tritt.“ *
Ob der Reichstag einen solchen Antrag annehmen wird,
ist zweifelhaft, jedenfalls Scheint aber die Mahnung vergessen
zu sein, die Minister Dr. Delbrück bereits 1908 im
preußischen Abgeordnetenhaus aussprach, daß wir bei all
unseren sozialpolitischen Maßnahmen immer von der Auffassıung
ausgehen müßten, sie so zu gestalten, daß sie nicht
statt zur Förderung des Sozialen Friedens zur Förderung
des sozialen Unfriedens ausfallen.
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