Full text: Das Problem der Wirtschaftsdemokratie

Die neue Formulierung ‚alter Gedanken, Hoffnungen und 
Ziele ist indessen im freigewerkschaftlichen Lager selbst 
nicht ohne Widerspruch. geblieben. Das Streben nach 
Demokratisierung der Wirtschaft wurde vielfach als Har- 
monieduselei, als Versimpelung, ja als Borniertheit der 
führenden Kräfte der Gewerkschaftsbewegung bekämpft. 
Auch auf dem Hamburger Gewerkschaftskongreß bezeichnete 
die Opposition die geforderte Wirtschaftsdemokratie als 
eine Illusion, als unvereinbar mit der revolutionären 
marxistischen Auffassung. Es handele sich um nichts 
anderes als um eine Fortsetzung der im Jahre 1918 gebil- 
deten Arbeitsgemeinschaft. So kämpite denn 
auch die Opposition mit den gleichen Waffen gegen die 
Wirtschäftsdemokratie wie im Jahre 1919 auf dem Nürn- 
berger Gewerkschaftskongreß gegen die Ar- 
beitsgemeinschaften und für das revolutionäre Rätesystem. 
Verankerung des Rätesystems. 
Die Zentralarbeitsgemeinschaft, die noch. vor einem 
Jahrzehnt von der Führung der freien Gewerkschaften zäh 
und erfolgreich gegen die radikale Opposition verteidigt 
wurde, ist seit länger als einem Jahrfünft nur noch ein 
Torso und wertlos, — gewiß nicht aus der in dem Buch 
Naphtalis angegebenen Begründung, ‚daß die Unter- 
nehmer die Arbeitsgemeinschaft „als lästig ‚und über- 
Müssig empfanden‘“, Schon im Oktober 1919 hatte der 
Deutsche Metallarbeiter-Verband seinen Austritt erklärt, 
um den Zusammenschluß und die Organisation der revolu- 
Hionären Betriebsräte durchzusetzen, und im Mai 1920 war 
der Deutsche Bauarbeiter-Verband gefolgt: 
somit‘ hatten schon zu jenem Zeitpunkt bereits 24 
Millionen treigewerkschaitliche Arbeiter die Arbeits- 
zemeinschaft wieder verlassen, sie damit zersetzt. 
Aber auch das revolutionäre Rätesystem, 
das den Arbeiter-, Bauern- und Betriebsräten die gesamte 
Macht des Parlaments und der Verwaltung überantworten 
und ihnen eine Stellung über Partei und Gewerkschaften 
einräumen wollte, setzte sich nicht durch. Die Weimarer 
Nationalversammlung ‚entschied sich mit großer Mehrheit 
für den Artikel 165 der Reichsverfassung. 
Der Rätegedanke war ursprünglich weder 
in dem Verfassungsentwurf Dr. Preuß‘ noch 
in dem Regierungsentwurf enthalten. Er 
wurde erst in den Kommissionsverhandlungen: auf die Ini- 
tiative der damaligen Regierung aufgenommen; diese hatten 
den nach Weimar geeilten Vertretern des mitteldeutschen 
Generalstreikgebietes die Zusage gegeben, das Rätesystem 
— nicht jedoch politische Arbeiterräte — in der Verfassung zu 
„verankern“. . Den Arbeiter- und Wirtschaftsräten. wurde 
keine Entscheidungsmacht in. der Politik zugesichert. Der 
Aufbau der Wirtschaftsräte zeigte eine Gliederung nach 
beruflichen und nach territorialen Gesichtspunkten: Be- 
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