Die neue Formulierung ‚alter Gedanken, Hoffnungen und
Ziele ist indessen im freigewerkschaftlichen Lager selbst
nicht ohne Widerspruch. geblieben. Das Streben nach
Demokratisierung der Wirtschaft wurde vielfach als Harmonieduselei,
als Versimpelung, ja als Borniertheit der
führenden Kräfte der Gewerkschaftsbewegung bekämpft.
Auch auf dem Hamburger Gewerkschaftskongreß bezeichnete
die Opposition die geforderte Wirtschaftsdemokratie als
eine Illusion, als unvereinbar mit der revolutionären
marxistischen Auffassung. Es handele sich um nichts
anderes als um eine Fortsetzung der im Jahre 1918 gebildeten
Arbeitsgemeinschaft. So kämpite denn
auch die Opposition mit den gleichen Waffen gegen die
Wirtschäftsdemokratie wie im Jahre 1919 auf dem Nürnberger
Gewerkschaftskongreß gegen die Arbeitsgemeinschaften
und für das revolutionäre Rätesystem.
Verankerung des Rätesystems.
Die Zentralarbeitsgemeinschaft, die noch. vor einem
Jahrzehnt von der Führung der freien Gewerkschaften zäh
und erfolgreich gegen die radikale Opposition verteidigt
wurde, ist seit länger als einem Jahrfünft nur noch ein
Torso und wertlos, — gewiß nicht aus der in dem Buch
Naphtalis angegebenen Begründung, ‚daß die Unternehmer
die Arbeitsgemeinschaft „als lästig ‚und über-Müssig
empfanden‘“, Schon im Oktober 1919 hatte der
Deutsche Metallarbeiter-Verband seinen Austritt erklärt,
um den Zusammenschluß und die Organisation der revolu-Hionären
Betriebsräte durchzusetzen, und im Mai 1920 war
der Deutsche Bauarbeiter-Verband gefolgt:
somit‘ hatten schon zu jenem Zeitpunkt bereits 24
Millionen treigewerkschaitliche Arbeiter die Arbeitszemeinschaft
wieder verlassen, sie damit zersetzt.
Aber auch das revolutionäre Rätesystem,
das den Arbeiter-, Bauern- und Betriebsräten die gesamte
Macht des Parlaments und der Verwaltung überantworten
und ihnen eine Stellung über Partei und Gewerkschaften
einräumen wollte, setzte sich nicht durch. Die Weimarer
Nationalversammlung ‚entschied sich mit großer Mehrheit
für den Artikel 165 der Reichsverfassung.
Der Rätegedanke war ursprünglich weder
in dem Verfassungsentwurf Dr. Preuß‘ noch
in dem Regierungsentwurf enthalten. Er
wurde erst in den Kommissionsverhandlungen: auf die Initiative
der damaligen Regierung aufgenommen; diese hatten
den nach Weimar geeilten Vertretern des mitteldeutschen
Generalstreikgebietes die Zusage gegeben, das Rätesystem
— nicht jedoch politische Arbeiterräte — in der Verfassung zu
„verankern“. . Den Arbeiter- und Wirtschaftsräten. wurde
keine Entscheidungsmacht in. der Politik zugesichert. Der
Aufbau der Wirtschaftsräte zeigte eine Gliederung nach
beruflichen und nach territorialen Gesichtspunkten: Be-140