des Ressortismus gewöhnten Beamtenschaft verwaltet wer-
den. Der Hinweis auf die gemeinwirtschaft-
lichen Unternehmungen, um darzutun, daß Ööffent-
liche Betriebe genau so gut und wirksam geführt werden
KH wie private, ist nicht schlüssig, denn in den meisten
Allen
schlüpfen diese öffentlichen Betriebe in das Gewand
des privatwirtschaitlichen Gesellschaitsrechtes,
um der Behördenorganisation zu entrinnen, sie unterziehen
sich also einer Privatisierung ihrer Geschäfts-
führung, währendim Falleder Wirtschafts-
demokratie und des Sozialismus umgekehrt
dieprivatenBetriebe verbehördet und politi-
siert werden und die Möglichkeit zur Flucht in das
private Gesellschaftsrecht, wenigstens im Sozialismus, weg-
fällt. Man hat daher diese besondere Art der kollektivisti-
schen Entwicklung in der Wirtschaft als „organisierte
Freiheit“ bezeichnet. Es handelt sich hier in der Tat
immer noch um Freiheit, wenn sie sich auch unter dem
harten Gebot der Rentabilitätsnotwendigkeit selbst be-
schränkt und organisiert hat, wogegen in der Wirtschafts-
demokratie und in noch stärkerem Maße in der sozialisti-
schen Wirtschaft an ihre Stelle die obrigkeitliche
Verwaltung unterder Diktatur des sozialen
Gedankens, wenn nicht gar der sozialen Phrase
treten würde. Daß hier ein ganz wesenhafter Unterschied
gegeben ist, ist offensichtlich,
Wenn nun die Tätigkeit des modernen Wirtschafts-
führers gerade infolge der weitgehenden Verästelung der
Unternehmungen in der ganzen Volkswirtschaft und viel-
fach darüber hinaus unter den hohen Druck .‚weitgehender
Auswirkungen und damit wachsender Verantwortung gerät,
kann man da noch mit einigem Fug und Recht davon spre-
chen, daß sich in der Wirtschaft der Individualismus ihrer
Träger zu jenem unmenschlichen Zerrbild von Ausbeutung
aus Willkür und Habsucht mißbildet habe, das die Propaganda
der Gewerkschaften und der sozialistischen Parteien ständig
an die Wand malt?. Dessauer betont in seiner
„Philosophie der Technik“, daß der Ingenieur
ständig unter der strengen Aufsicht des Naturgesetzes
arbeite. Ist die Aufsicht, die die Wirtschaftsgesetze über
die Arbeit des Wirtschaftsführers ausüben, weniger streng
und ist irgendwo der Raum für Willkür und Regellosigkeit
auf die Dauer begrenzter als in der Funktion des Unter-
nehmers?
So hat sich ganz von selbst kraft der wirtschaft-
lichen und technischen Entwicklung die Funktion
des Wirtschaitsführers in Unternehmung und Be-
trieb auf eine Ebene gehoben, wo sich dem privat-
wirtschaitlichen Streben eine ernsthafte, soziale und
nationale Verantwortung zugesellt.
So treten auch in der Wirtschaft ethischer Indi-
vidualismus und ethischer Kollektivismus
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