Full text: Das Problem der Wirtschaftsdemokratie

des Ressortismus gewöhnten Beamtenschaft verwaltet wer- 
den. Der Hinweis auf die gemeinwirtschaft- 
lichen Unternehmungen, um darzutun, daß Ööffent- 
liche Betriebe genau so gut und wirksam geführt werden 
KH wie private, ist nicht schlüssig, denn in den meisten 
Allen 
schlüpfen diese öffentlichen Betriebe in das Gewand 
des privatwirtschaitlichen Gesellschaitsrechtes, 
um der Behördenorganisation zu entrinnen, sie unterziehen 
sich also einer Privatisierung ihrer Geschäfts- 
führung, währendim Falleder Wirtschafts- 
demokratie und des Sozialismus umgekehrt 
dieprivatenBetriebe verbehördet und politi- 
siert werden und die Möglichkeit zur Flucht in das 
private Gesellschaftsrecht, wenigstens im Sozialismus, weg- 
fällt. Man hat daher diese besondere Art der kollektivisti- 
schen Entwicklung in der Wirtschaft als „organisierte 
Freiheit“ bezeichnet. Es handelt sich hier in der Tat 
immer noch um Freiheit, wenn sie sich auch unter dem 
harten Gebot der Rentabilitätsnotwendigkeit selbst be- 
schränkt und organisiert hat, wogegen in der Wirtschafts- 
demokratie und in noch stärkerem Maße in der sozialisti- 
schen Wirtschaft an ihre Stelle die obrigkeitliche 
Verwaltung unterder Diktatur des sozialen 
Gedankens, wenn nicht gar der sozialen Phrase 
treten würde. Daß hier ein ganz wesenhafter Unterschied 
gegeben ist, ist offensichtlich, 
Wenn nun die Tätigkeit des modernen Wirtschafts- 
führers gerade infolge der weitgehenden Verästelung der 
Unternehmungen in der ganzen Volkswirtschaft und viel- 
fach darüber hinaus unter den hohen Druck .‚weitgehender 
Auswirkungen und damit wachsender Verantwortung gerät, 
kann man da noch mit einigem Fug und Recht davon spre- 
chen, daß sich in der Wirtschaft der Individualismus ihrer 
Träger zu jenem unmenschlichen Zerrbild von Ausbeutung 
aus Willkür und Habsucht mißbildet habe, das die Propaganda 
der Gewerkschaften und der sozialistischen Parteien ständig 
an die Wand malt?. Dessauer betont in seiner 
„Philosophie der Technik“, daß der Ingenieur 
ständig unter der strengen Aufsicht des Naturgesetzes 
arbeite. Ist die Aufsicht, die die Wirtschaftsgesetze über 
die Arbeit des Wirtschaftsführers ausüben, weniger streng 
und ist irgendwo der Raum für Willkür und Regellosigkeit 
auf die Dauer begrenzter als in der Funktion des Unter- 
nehmers? 
So hat sich ganz von selbst kraft der wirtschaft- 
lichen und technischen Entwicklung die Funktion 
des Wirtschaitsführers in Unternehmung und Be- 
trieb auf eine Ebene gehoben, wo sich dem privat- 
wirtschaitlichen Streben eine ernsthafte, soziale und 
nationale Verantwortung zugesellt. 
So treten auch in der Wirtschaft ethischer Indi- 
vidualismus und ethischer Kollektivismus 
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