Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

398 
Zweiundzwanzigstes Buch. 
beobachten lassen, in der Blütezeit des deutschen Bürgertums 
im 16. Jahrhundert und auf der Höhe der holländischen Ge— 
schichte im 17. Jahrhundert. Dem Bürgertum auch dieser 
Zeiten ist schon der Zug ins Sittenbildliche eigen, und zwar 
gern mit einem Stich ins Sentimentale, in den Humor der 
Tränen; selbst die große Zeit der deftigen Holländer und der 
kraftstrotzenden Vlaemen ist von diesem Zusatze nicht ganz frei; 
und neben der Neigung zum Genre steht die Neigung zum 
Porträt. — 
Das Bildnis ist in der deutschen Kunst natürlich erst dann 
aufgetreten, als die Möglichkeit voller Wiedergabe wenigstens 
der Umrisse eines Kopfes bereits voll entwickelt war. Es war 
gegen Ende des 18. Jahrhunderts der Fall. Die ganze große 
Nonnenschar, welche Herrad von Landsperg in ihrem , Hortus 
deliciarum“ zur Zeit Kaiser Friedrich Rotbarts porträtiert 
hatte, mutet uns noch an wie eine Serie von Puppengesichtern 
aus einem Modejournal; König Rudolf von Habsburg dagegen, 
dessen gleichzeitiges Bildnis auf seiner Grabplatte im Speierer 
Dom wenigstens in einer leidlichen Kopie des 16. Jahrhunderts 
erhalten ist, wirkt ein Jahrhundert später schon mit der Ur— 
sprünglichkeit klar, wenn auch noch äußerlich erfaßter indivi— 
dueller Züge. Vom Ende des 13. Jahrhunderts an aber geht 
es über die Arnolfini des Jan van Eyck im Berliner Museum 
in reißendem Fortschritt der Wiedergabe des äußeren wie des 
inneren Lebens fort bis zu der schönen Offenburgerin Holbeins 
and dem Holzschuher Dürers. 
Im ganzen aber blieb das freie, als selbständiges Kunst— 
werk auftretende Bildnis zunächst des Mittelalters doch noch 
Fürstenporträt; und erstrebt wurde bei ihm im Grunde und 
durchschnittlich mehr ein Erinnerungsbild, vor allem an teure 
Tote, als die treue Wiedergabe des Lebens. So sind die 
Bildnisse ganzer Figur auf den messingenen Grabplatten des 
15. und auch noch des 16. Jahrhunderts oft gar nicht ähn— 
liche Porträts, sondern nur symbolische Figuren etwa des 
Berufstyps des Verstorbenen, die nur ganz im allgemeinen 
das Gedenken an diesen wachzurufen geeignet sein sollten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.