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Zusammenfassend sei gesagt, daß die genossenschaftliche
Güterverteilung große Erfolge aufzuweisen hat, und
daß besonders bei den gewerblichen Händlergenossenschaften
noch lange nicht alle Entwicklungsmöglichkeiten
ausgenützt sind. Auch sind die Möglichkeiten, die Kaufkraft
der Mitglieder zwecks Erhöhung der Einkaufsmacht
der Genossenschaften zu organisieren, noch nicht erschöpft,
wobei auch einmal gesagt sein soll, daß diese Kaufkraft der
Mitglieder auch bei den Konsumvereinen zu einem großen
Teil in der freien Wirtschaft verankert ist.
Der Figenproduktion sind jedoch wirtschaftliche
Grenzen gesetzt. Die bisherigen Erfolge
waren nur zu erzielen, weil man innerhalb dieser
Grenzen blieb, sobald man darüber hinausgeht, werden sich
die oben gezeigten Mißstände ergeben.
Grenzen zwischen öffentlicher und privater
Wirtschaft,
Von Dr. Martin Sogemeier, Berlin.
In den Kämpfen um das Eindringen der öffentlichen
Hand in die private Wirtschaft ist verschiedentlich auch
versucht worden, den Tätigkeitsbereich zwischen öffenticher
Hand und privater Wirtschaft abzugrenzen. Einmal’
ist gesagt worden, alle Monopole und monopolähnlichen
Gebilde gehörten in die Hand des Staates, Ferner
wurde gefordert, daß man die Öffentliche Hand auf
die sogenannten Versorgungsbetriebe beschränken
solle, worunter in erster Linie die Wasser-,
Gas- und Elektrizitätswerke verstanden werden. Eine
andere Abgrenzung wurde in der Richtung vorgeschlagen,
daß für die Verwaltung und den Betrieb durch die
öffentliche Hand solche Unternehmungen und Gewerbezweige
in Frage kämen, die eine mehr verwaltungsmäßige
Tätigkeit beanspruchen, bei denen Erwerbs- und Gewinnstreben
verbunden mit‘ großen geschäftlichen Risiken. nicht
in Frage kommen. In der Naphtalischen Schrift über
Wirtschaftsdemokratie wird behauptet, daß „die Gegner
der öffentlichen Wirtschaft als Ideal folgende Arbeitsteilung
darstellten: den öffentlichen Körperschaften die Zu -
schußbetriebe (Schulen, Krankenhäuser, Straßenbau
usw.), die durch Steuern finanziert werden sollen, den privaten
Unternehmern alle übrigen Betriebe, .also alle
Ueberschußbetriebe“, Hierzu sei bemerkt, daß mir
ticht bekanntgeworden ist, daß die Gegner des Eindringens
der öffentlichen Hand in die private Wirtschaft eine derartige
Arbeitsteilung als Ideal hingestellt hätten. Alle derartigen
Versuche einer Abgrenzung müssen daran scheitern,
daß sie für eine praktische Anwendung viel zu unbestimmt,
zu allgemein gehalten sind. Schon aus diesem Grunde ist es
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