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SPANIEN. — Finanzen 'Frühere Einkünfte).
Steuern, welche den Grundbesitz belasteten, wurden auf das bewegliche
Eigenthum ausgedehnt, die Consumtionsabgaben erhöht, ebenso die
Stempelgebühr ; zugleich erfasst die letzte nunmehr auch die Actien und
Schuldscheine der industriellen Gesellschaften; ebenso unterliegen die
Privatschuldscheine von mehr als 300 Realen (etwas über 21 Thlr. !)
und die Wechsel einer schweren Abgabe. Auch seitdem schritt man
wiederholt zur Erhöhung der Auflagen ; so ward die Grundsteuer er
höht, ebenso die Consumtionsabgaben, die Auflagen auf die Eisenbahn
fahrbillette u. dgl.
Provinzial- unà Gemeindebudgets. Im Jahr I860 betrugen die be
sonders aufzubringenden Ausgaben der Provinzen 1 79’460,740 , die der
Gemeinden aber 311 095,9 10 Realen.
Zahl der Beamten. Ende 1861 standen im activen Staatsdienst
65,790 Individuen mit 438’442,393 Realen Besoldung. Pensionäre des
Staats zählte man nicht weniger als 49,657 mit 147’698,306 R. (darunter
6433 Ordensgeistliche, deren Klöster aufgehoben mit H’333,754, und
20,692 Militäre mit 53 057,455 Realen). Sodann bezogen 7821 Ange
stellte 26’317,248 Realen aus den Provinzial-, und 76,005 Angestellte
124’342,831 Realen aus den Gemeindecassen.
Frühere Einkünfte. Ungeachtet des natürlichen Reichthums des
Landes, und ungeachtet des 300jährigen Besitzes der Gold- und Silber
minen Peru’s und Mexico’s, befanden sich die Finanzen Spaniens schon
im vorigen Jahrhundert in zerrüttetem Zustande. Während des Unab
hängigkeitskrieges hörte jede Ordnung in der Finanzverwaltung auf.
Aber auch nach Jahren war solche nicht hergestellt. 1817 betrugen die
Einkünfte, mit Einrechnung des Ertrages der Colonien, 620 Mill. Rea
len; man hatte dabei ein Deficit von 200 Mill. Das Missverhältniss
stieg, als man endlich auch an Verzinsung der seit 1808 gar nicht mehr
beachteten Staatsschuld dachte, indess die amerikanischen Besitzungen
sich vollständig losrissen. Die Cortes wagten keine durchgreifenden Re
formen. Halbheit war ihre Sache. Daher schien es ihnen allzukühn, der
Geistlichkeit den ganzen Zehnten zu entziehen; nur die Hälfte des
Zehnls ward aufgehoben (auf 4 00 Mill. Real, geschätzt). Damit hatten
sic sich die Möglichkeit der Einführung einer ausreichenden directen, ins
besondere einer ergiebigen Grundsteuer abgeschnitten. So gelangte man
denn in der constitutioneilen Periode zu folgenden Budgetabschlüssen:
Bedarf Deficit
1820 : 702’802,;i04 172 Mill. Real.
1821 : 75(i’214,217 87 - -
1822 : 664'813,314 102 -
Der im nächstfolgenden Jahre ausgebrochene Krieg schwellte den
Ausgabenetat auf 861’59 1,646 Realen an, indess die Einnahme nur auf
550 Mill, geschätzt ward. Erwies sich der Constitutionalismus un
fähig, unter ungewöhnlichen Verhältnissen Ordnung in den Staatshaus
halt zu bringen, so war der Absolutismus noch unfähiger dazu, selbst in
der Zeit der ungestörtesten Ruhe. Mit ihm kam die masslose Ver
schwendung wieder, mit ihm kehrten die alten Missbräuche alle zurück.
Da der volle Zehnt zu Gunsten der Geistlichkeit aufs Neue eingeführt
und das Volk dadurch empfindlich gedrückt ward, so vermochte man
nicht durch Erhebung neuer Steuern ein Gleichgewicht hersustellen.