lagen erhebliche Unkosten verursachte, die bei der allgemeinen Kapital-
knappheit nur durch Aufnahme von Anleihen und Bankschulden gedeckt
werden konnten. ;
Zu Beginn des Jahres 1925 beantragte daher das Kalisyndikat
unter Einreichung umfangreicher Unterlagen eine Preiserhöhung, über
die in mehreren Sitzungen des Reichskalirats verhandelt wurde. Hier-
bei vertraten das Kalisyndikat und die Werksbesitzer den Standpunkt,
daß bei den meisten Werken die Gestehungskosten nicht mehr in Ein-
klang mit den geltenden Preisen ständen. Durch die neuen Lohnauf-
besserungen, die in dieser Zeit zwischen den Tarifverbänden vereinbart
wurden, mußten sich ihrer Ansicht nach die Betriebsverhältnisse dieser
Anlagen noch weiter verschlechtern. Eine große Zahl der Werke sähe
sich daher, wenn die vom Kalisyndikat beantragte Preiserhöhung nicht
bewilligt werde, gezwungen, den Betrieb einzustellen und die Arbeiter
zu entlassen. Da die Stillegungsaktion bereits in großem Umfange
durchgeführt war, handelte es sich im allgemeinen um Kaliwerke, deren
Betrieb bisher noch als wirtschaftlich und leistungsfähig angesehen
worden war. Auch die Kaliprüfungsstelle warnte davor, die Betriebs-
einstellungen in dem bisherigen beschleunigten Tempo durchzuführen,
um zu große volkswirtschaftliche Nachteile zu vermeiden. Bereits jetzt
war es nicht immer möglich gewesen, die entlassenen Arbeiter in anderen
[ndustriezweigen unterzubringen oder sie in andere Industriegegenden
zu verpflanzen. Die Zahl der Arbeitslosen hatte daher in den Industrie-
bezirken, die von der Stillegung am meisten betroffen wurden, erheblich
zugenommen, Durch eine angemessene Preiserhöhung würde der Kali-
industrie Gelegenheit gegeben werden, die Auswahl der etwa für eine
Stillegung noch in Betracht kommenden Anlagen mit Ruhe und Sorgfalt
vorzunehmen, so daß die bei jeder Stillegung auftretenden Nachteile
nach Möglichkeit ausgeglichen werden könnten,
Aus diesen Gründen beschloß der Reichskalirat am 24. März 1925
gegen die 4 Stimmen der Vertreter der Landwirtschaft eine, wenn auch
nicht erhebliche Erhöhung der Inlandhöchstpreise, indem mit Wirkung
vom 16. April 1925 folgende Neufestsetzung getroffen wurde:
Salzsorte
Carnallit 9—12%
Rohsalze 12—15 „
Düngesalze 18—22
5 28—82
» . 38—42 „
Chlorkalium 50—60
»” über 60 ”„
Schwefels. Kali » 42,
. Kalimagnesia
Ende
1918
Do.
8,50
10,—
An
+
‚4,50
5,50
—
—
LT
Am Am
1.1. 1924 16. 4. 1928
Pie. | Pfe.
6,89
8,17
11,25
14,50
15,75 |
27,—
29,—
31,25
28,85
7,56
8,97
12,24
15,64
16,68
»7,—
29,—
31,25
28,85 |
Steigerung bzw.
Minderung
am 16. 4. 1925
gegenüber
1918 [1.1.1024
% 2%
— 11,06
- 10,30
— 12,57
- 7,86
7,61
10,71
6,94
+9,72
tr 9,79
+ 8,80
7,86
+. 5,90