des Landes hat, nach Möglichkeit auch in den einzelnen Sorten geliefert.
Es kommt aber hinzu, daß die elsässischen Werke bestimmte Sorten
nicht liefern können, und dann findet ein entsprechender Austausch statt,
der. von Fall zu Fall reguliert wird. Die französischen Schwefelkali-
salze z. B. werden in vielen Ländern nicht gern genommen, weil sie
unseren Naturprodukten nicht entsprechen und auch weniger K,.O ent-
halten. Deshalb ist in dem Vertrage vorgesehen, daß die entsprechenden
Mengen KO, die wir in schwefelsauren Salzen liefern, von den Fran-
zosen in Form von Chlorkalium mehr geliefert werden. So werden teil-
weise von Artikel zu Artikel Ausgleiche vorgenommen. Im allgemeinen
verkaufen wir nur nach K,O-Gehalt. Da die ausländische Kundschaft
aber zuweilen besondere Wünsche hat hinsichtlich der Farbe der Salze,
werden sie, soweit angängig, berücksichtigt.
Sachverständiger Zirkler: Wir haben die Quote der elsässischen
Kaliindustrie bei den Verhandlungen auf 17 bis 18 ‘% berechnet. Nun
muß man sich vergegenwärtigen, daß sich das Abkommen mit der Ver-
hältniszahl 30 : 70 auf den Weltabsatz außer Deutschland und Frank-
reich bezieht; wenn man danach diese 17 bis 18 %. umrechnet, dann
kommt man für die elsässische Kaliindustrie auf einen Anteil von
23 bis 24 % am Gesamtumsatz. Wenn man 30 .% zugestand, so war
das also eine Zugabe von gut 5 %. Das haben wir zugegeben, diese 5 %
haben wir zu dem zugelegt, was die Elsässer tatsächlich erobert hatten.
Sachverständiger Gabriel: Der Auslandsabsatz ist gemeinsam
mit den Franzosen organisiert worden. Wir haben mit dem franzö-
sischen Kalisydikat bis jetzt 7 gemeinsame Verkaufsstellen im Ausland.
Die Wahl solcher Verkaufsstellen richtet sich nach der Größe des
Absatzes in den betreffenden Ländern. Teilweise wird noch nach der
alten Methode gearbeitet, bis eich solche Verkaufstellen einrichten
lassen. Diese ausländischen Verkaufsstellen, selbständige Firmen, haben
zwei Direktoren an der Spitze und entsprechendes Personal, Propa-
gandapersonal und Verkäufer, die die Orders hereinnehmen. Sie sind
nach dem Recht des betreffenden Landes gegründet, Von diesen Ge-
schäftsstellen werden die Orders je nach der Quote nach Mülhausen
oder nach Berlin geschickt. Es esind meist Aktiengesellschaften. In
Amsterdam haben wir die N. V. Vereenigde Kalimaatschapiy, in Mai-
land die Conoimi Pottassioi, in Bern die Kali-A.-G., in London die
United: Potash Company. Die Preise werden von den Syndikaten Hand
in Hand mit den Verkaufsgesellschaften gemacht. Es findet eine sorg-
fältigere Prüfung des Marktes und auch Besprechungen der Syndikate
mit den Verkaufsgesellschaften etatt. Die Verkaufstellen verkaufen ‚zu
Preisen, die nach Abzug der Unkosten einen Rest ungefähr in Höhe
der steuerlichen Mindestvorschriften zulassen. Sie sollen keine Ver-
teuerung der Ware hervorrufen, sondern viel absetzen und recht billig
arbeiten. Sie sollen keinen Gewinn machen, es sei denn, daß er
unbedingt vom Gesetz bzw. von der Steuer verlangt wird.
Sachverständiger Prentzel: Die mit dem französischen Kali-
syndikat gemeinsam betriebene Verkaufspolitik, die in der Entwicklung
begriffen ist, wird Änderungen gegen früher bringen. Denn, auch wenn
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