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II. Öffentliche Versicherung. 
etwa 82 °/o des Gesamteinkommens der Familie darstellt 1 , das also auf 
rund 1450 Mk. zu veranschlagen wäre, so macht der anteilige Jnvaliden- 
versicherungsbeitrag nur 0,8 °/o des Einkommens aus. Die gleiche Be 
rechnung für einen Arbeiter mit einem Tagelohn von 3 Mk. ergibt 
ebenfalls nur eine Belastung in Höhe von 0,88 °/o des Einkommens. 
Die Jnvalidenversicherungsbeiträge sind also für die Versicherten 
durchaus erschwingbare, in keiner Beziehung drückende Aufwendungen, 
die einen wohltuenden Sparzwang ausüben. 
Der Vollständigkeit halber bedarf in diesem Zusammenhange der 
Erwähnung, daß tatsächlich nach dem Ergebnisse der Berufsstatistik zu 
den Versicherten fast nur solche Personen gehören, die nach den gesetz 
lichen Bestimmungen versicherungspflichtig sind, also im wesentlichen 
alle abhängigen Hilfspersonen mit geringem Einkommen, wie Arbeiter, 
kleine Angestellte usw. aller Art. Von der sogenannten Selbst 
versicherung, die kleineren Gewerbetreibenden und dergleichen frei 
gestellt ist, wird leider nur in ganz minimalem Umfange Gebrauch gemacht; 
mit Einschluß der sogenannten W e i t e r Versicherer, die früher versicherungs 
pflichtig waren und ihre Versicherung selbst fortsetzen, wurden 1907 nur 
etwa 618 000 freiw i lli g e Versicherte, also wenig mehr als 4% aller 
Versicherten ermittelt. 
3. Verwaltungskosten. 
Die Ausgaben der Invalidenversicherung gliedern sich in ihre Ver 
waltungskosten und die Versicherungsleistungen. 
An Verwaltungskosten sind bis Ende 1910 im ganzen 
224,7 Mill. Mk. ausgegeben worden. Es wäre wertvoll, sie mit den 
entsprechenden Kosten privater Versicherungsunternehmungen zu vergleichen. 
Das ist leider nicht in dem Maße möglich, wie es wünschenswert wäre, 
weil die Gesamteinnahmen der Invalidenversicherung sich, wie oben schon 
erläutert, aus zwei versicherungstechnisch vollkommen verschieden auf 
gebauten Einnahmegruppen zusammensetzen, den alljährlich umgelegten 
Reichszuschüssen und den nach dem Prämienverfahren berechneten Ver 
sicherungsbeiträgen nebst zugehörigen Zinsen. Man kann sie infolgedessen 
nur mit den eigenen Einnahmen der Versicherungsträger vergleichen; 
von diesen haben sie bisher insgesamt 6,8°/o absorbiert. Als Ver 
waltungskosten sind dabei die laufenden Aufwendungen der Versicherungs 
träger für die folgenden Zwecke behandelt worden: 
' Vgl. Erhebung von Wirtschaftsrechnungen minderbemittelter Familien, be 
arbeitet im Kaiferl. Statistischen Amte (1909) S. 45.
	        
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