Dritter Teil.
Postulaten für das Eingehen des Verlöbnisses, Kriterien zu
ainer guten Wahl und sogar einer Erziehung zur Wahlbereit-
schaft ausgearbeitet?l. In der ähnlichen Richtung liegen die
Forderungen nach durch ein Staatsgesetz stipulierten, amtlichen
ärztlichen Gesundheitszeugnissen sowohl als die Hoffnung auf
sine Erhebung derselben zu einer allgemeinen Familiensitte.
Derartige Forderungen erschallen heute aus allen Lagern. In
Deutschland hat für die Katholiken wiederum vor allen Dingen
Muckermann deren formuliert??, Unter eugenetisch-nationalen
Gesichtspunkten plädierte der Oberregierungsrat Dr, Hesse für
sin gesetzliches Eheverbot in bestimmten Fällen; er erklärte:
„Den Luxus, eine minderwertige Nachkommenschaft groß zu
ziehen, müssen wir uns heute unter allen Umständen versagen,
während andererseits ein gesunder und kräftiger Nachwuchs uns
die Arbeitskraft gewährleistet, die wir zum Wiederaufbau
unserer zerrütteten Wirtschaft benötigen?!‘ In Italien hat eine
aus Ärzten bestehende Untergruppe der faszistischen Partei-
fraktion im Parlament schon kurz nach dem Siege des Faszis-
mus ein entsprechendes Ansinnen an die nationale Gesetzgebung
zestellt?4, In Amerika hat die Synode der Geistlichkeit 1913
in Pittsburg sich in dem gleichen Sinne ausgesprochen 5.
21 Hermann Muckermann, Vererbung und Auslese, 15. Aufl., Frei-
surg 1. Br. 1924, Herder, S. 162—207.
2 Muckermann, S. 167.
%3 „Die Woche“, Jahrg. 1924, Nr. 44, zitiert bei A. Dührssen, Die
Reform des $ 218 (unter Berücksichtigung der Strafgesetzentwürfe von 1919
ınd 1925), in: Zur Reform des Sexualrechts, IV. Band von: Sexus, Mono-
zraphien aus dem Institut für Sexualwissenschaft in Berlin (Hirschfeld).
1926, p. 52.
* Siehe meinen Sozialismus und Faszismus in Italien, München 1925,
Meyer & Jessen, S. 3:8.
® Arthur W. Calhoun, A Social History of the American Family from
Colonial Times to the Present, Cleveland 1917, Clark, vol. III, p. 29z.