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1. Jakob Fugger.
Bilanz vom Jahre 1527, welche auch den Vermögensstand vom Jahre 1511 nach
weist, also die Zunahme des Vermögens klar übersehen läßt.
Am 14. Februar 1511 betrug das Vermögen der Fuggerschen
Handlung an liegenden Gütern, Häusern, Hausrat, Silber- nn0 oA
geschirr st. 70 884
davon erhielt der Mannesstamm ein Drittel im voraus .... . „ 23 628
und es verblieben also für gemeinsame Rechnung für Jakob Fugger,
sowie die Erben von Ulrich und Georg im Handel st- ^7
dazu kamen an sonstigen Aktiven (Waren, Ausständen, Geld
und Geldeswert) • " Zlj2ü '
zusammen fl 260 463
ab Ausgaben für eine Stiftung "• ■ » 15 000
fl. 245 463
und zwar gehörten hiervon ü
Jakob Fugger & A999
Ulrich Fuggers Erben ' « "'“ff
Georg Fuggers Erben —?! . ■-
fl. 24o 463
davon wurden an verschiedene Familienmitglieder ausgeteilt . . - • » 48 672
Der Rest von fl 196 791
bildete das Handelskapital, mit dem die Firma von neuem zu arbeiten begann.
Dagegen befaß die Handlung am Ende des Jahres 1 52 7 an
liegenden Gütern, Häusern usw st.
an Waren, Ausständen usw " 1
zusammen fl. 2 032 652
hiervon gingen zunächst ab für eine Stiftung ü 11 1—
es verblieben also sl. 2 021 202
und abzüglich des Anlagekapitals von 1511 " ^
verblieb für 17 Jahre ein Gewinn von • • .'*•
d- h. 927 % für den ganzen Zeitraum oder 541/2 % Im Durchschnitt sur ;edes Jahr.
Jakob Fugger starb kinderlos, und die Fuggerfche Handlung gmg daher nach
seinem Tode in die Hände seiner Brüdersöhne über, welche seit 1510 schon Teilhaber
gewesen waren. Jakobs zweites, erst wenige Wochen vor seinen, Tode (am 22. De
zember) verfaßtes Testament traf hierüber folgende Bestimmungen: Da der älteste
Neffe Hieronymus sich bisher nicht als brauchbar für den Handel erwiesen und an
dessen Leitung sich auch nicht beteiligt hatte, und da Jakob vermutete, daß dies sich
nicht ändern werde, so bestimmte er, daß die beiden anderen ihn überlebenden Neffen
Raymund und Anton, die ihm schon bei Lebzeiten geholfen hatten, nach seinem Tode
die Leitung des Geschäfts übernehmen sollten. Da ferner Raymund nicht körperlich
kräftig genug war, um Handelsreisen und sonst viele Arbeit zu übernehmen, so sollte
Anton Macht haben, die Handlung alleinnacheigene m G e fairen und
Gutdünken zu verwalten, ganz in derselben Art, wie Jakob dies getan hatte
Damit war die Wahrung des monarchischen Prmzrps, das m der Leitung dieses
gewaltigsten aller deutschen Handelshäuser seit dem Tode der Bruder ^akob Fuggers
geherrscht hatte, auch für die nächste Generation sichergestellt: ein neues Blatt m der
Geschichte der Familie war aufgeschlagen; auf ihm lesen wir den Namen Anton
Fugger.