erweitert. Der Absatz des amerikanischen Unternehmens geht vor-
wiegend nach dem Westen und mittleren Westen der Vereinigten
Staaten von Amerika, während die Einfuhr der europäischen Kali-
industrie vorwiegend nach dem Osten der Vereinigten Staaten von
Amerika erfolgt und sich im mittleren Westen mit der Eigenerzeugung
brifft. ;
Preise.
Der Absatz von Kali hängt zunächet von den Konkurrenzverhält-
nissen zu anderen Kalierzeugern und von der Lage des nahezu aus-
schließlichen Abnehmers, der Landwirtschaft, ab. Sowohl für die Wett-
bewerbefähigkeit mit anderen Kalierzeugern wie für die Höhe des Ver-
brauchs sind die Kalipreise von erheblicher Bedeutung, wenngleich sich
gezeigt hat, daß bei günstiger landwirtschaftlicher Lage die jeweilige
Preishöhe keine allzu große Rolle spielt,
Die Festsetzung der Preise für Kalisalze erfolgte bis zum Erlaß
des Reichskaligesetzes von 1910 durch das Kalisyndikat als eine frei-
willige Vereinigung der Kaliwerksbesitzer. Seit dem Jahre 1910 ist
das Kalisyndikat ein Zwangssyndikat. Die Preisfestsetzung unterstand
der Aufsicht des Reichskanzlers; durch die Vorschriften zur Durch-
führung des Gesetzes über die Regelung der Kaliwirtschaft vom
18. Juli 1919 wurde dem Reichskalirat die Befugnis erteilt, die Inlands-
verkaufspreise für Kalisalze auf den mit Gründen versehenen Vorschlag
des Kalisyndikats festzusetzen. Dem Reichswirtschafteminister, der im
Auftrage des Reichs die Oberaufsicht über die Kaliwirtschaft wahrzu-
nehmen hat, wurde das Recht übertragen, Beschlüsse des Reichskalirats
— auch in der Preisfrage — zu beanstanden, und die vom Reichskali-
rat festgesetzten Inlandsverkaufspreise nach Anhörung des Reichskali-
rats und des Kalisyndikats herabzusetzen. Hinsichtlich der Auslands-
verkaufspreise der Kalisalze wurde bestimmt, daß sie nicht niedriger '
sein dürfen als die für das Inland durch den Reichskalirat festgesetzten
Inlandspreise. Dem Reichswirtschaftsminister wurde das Recht über-
tragen, Ausnahmen von dieser Vorschrift zu bewilligen. Derartige
Ausnahmen sind bis zum Jahre 1926 bewilligt worden.
Die Entwicklung der Bruttopreishöhe.
Die Preisfestsetzung für die inländischen Kaliverkäufe erfolgt für
den dz _Reinkali, der bei den einzelnen. Salzsorten verschieden bewertet
wird, Als zu Beginn des Jahres 1924 die Kalipreise zum ersten Male
in Goldmark festgesetzt und veröffentlicht wurden, bestanden Meinungs-
verschiedenheiten innerhalb der Mitglieder des Kalisyndikats und des
Reichskalirats darüber, ob.die Kalipreise das Niveau der Vorkriegs-
zeit. über- oder unterschreiten sollten. Schließlich wurden sie in
folgender Höhe festgesetzt:
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