sie vernachlässigt also die verschiedenen Fracht- und Absatzbedingun-
gen des Inlands- und Auslandeabsatzes ebenso wie die Verschieden-
heiten der Rabatte bei den einzelnen, Sorten. Sie hat, lediglich den
Zweck, die Verschiebung der Bruttopreishöhe für die einzelnen. Sorten
in ihrer Bedeutung klar hervorzuheben. Der Inlands- und Auslands-
absatz 1913 weicht in der absoluten Höhe wie in der sortenmäßigen Zu-
sammensetzung außerordentlich stark von dem des Jahres 1927 ab.
Die Auslandspreise für Kali.
Laut $ 187 der Vorschriften usw. darf der Preis für Verkäufe und
Lieferungen des Kalisyndikats nach dem Auslande nicht niedriger sein
als die gemäß $$ 55 und 56 für das Inland durch den Reichskalirat fest-
gesetzten Inlandspreise. & 56 bestimmt, daß Abnehmern größerer
Mengen Kalisalze ein Preisnachlaß zu gewähren ist. Die Beobachtung
dieser Vorechrift führt dazu, daß der Preis, der dem Syndikat von den
ausländischen Abnehmern und darunter von den beziehenden Misch-
düngerfabriken zu bezahlen ist, vermindert um die Kosten des Aus-
landsabsatzes, - den Inlandserlösen des Syndikats mindestens gleich-
kommen muß. Von den Sachverständigen ‚ist. darauf „hingewiesen
worden, daß in Anbetracht der veränderten Wettbewerbsverhältnisse
Auf dem Weltmarkt die Bestimmung, die aus dem Reichskaligesetz von
1910 übernommen worden ist, aufgehoben werden sollte. In der Tat
ist ihr seit dem Jahre 1926 entsprochen worden. In diesem Zusammen-
hang ist darauf hinzuweisen, daß der Preispolitik des deutschen Kali-
Syndikats, die bewirkt hat, daß gegenwärtig die Auslandspreise
niedriger sind als in der Vorkriegsezeit, neuerdings auf dem wichtigsten
ausländischen Absatzmarkt, insofern eine Grenze gezogen wurde, als sie
gegenüber der Regierung ‚der Vereinigten Staaaten von Amerika zu
sammen mit den Vertretern der französischen Kaliindustrie die Ver:
pflichtung eingehen mußte, in ihrer Preisgestaltung nicht grundsätz-
lich von der inländischen Preisbildung abzuweichen. Damit hat das
deutsche Kalisyndikat sich grundsätzlich gegen eine Kartellpolitik aus-
gesprochen, die dem Auslande höhere Preise abfordert als den inländi-
schen Abnehmern. Man kann nicht behaupten, daß die Entwicklung
anderer Rohstoffmärkte, auf denen ebenfalls ein verhältnismäßig ge-
schlossenes Angebot der Nachfrage gegenübersteht, wie namentlich auf
dem Kupfermarkte, eine ähnliche Mäßigung hinsichtlich der Preis-
politik des Angebots bekundet.
Die Rabatte.
Die Preise der einzelnen Kalisorten werden vom Reichskalirat mit
der Maßgabe festgesetzt, daß sie als Höchstpreis den inländischen Ver-
brauchern von Kali in Rechnung gestellt werden dürfen. Dabei müssen
in den Fällen, in denen die Kalisalze nicht unmittelbar an inländische
Verbraucher abgegeben werden, den Verteilern, die zwischen dem Kali-
8yndikat und dem letzten Verbraucher eingeschaltet sind, besondere Ver-
gütungen. gewährt werden. Nur für industrielle Zwecke wird Kali un-
mittelbar an den Verbraucher abgesetzt, trotzdem kommen auch hier