sie vernachlässigt also die verschiedenen Fracht- und Absatzbedingungen
des Inlands- und Auslandeabsatzes ebenso wie die Verschiedenheiten
der Rabatte bei den einzelnen, Sorten. Sie hat, lediglich den
Zweck, die Verschiebung der Bruttopreishöhe für die einzelnen. Sorten
in ihrer Bedeutung klar hervorzuheben. Der Inlands- und Auslandsabsatz
1913 weicht in der absoluten Höhe wie in der sortenmäßigen Zusammensetzung
außerordentlich stark von dem des Jahres 1927 ab.
Die Auslandspreise für Kali.
Laut $ 187 der Vorschriften usw. darf der Preis für Verkäufe und
Lieferungen des Kalisyndikats nach dem Auslande nicht niedriger sein
als die gemäß $$ 55 und 56 für das Inland durch den Reichskalirat festgesetzten
Inlandspreise. & 56 bestimmt, daß Abnehmern größerer
Mengen Kalisalze ein Preisnachlaß zu gewähren ist. Die Beobachtung
dieser Vorechrift führt dazu, daß der Preis, der dem Syndikat von den
ausländischen Abnehmern und darunter von den beziehenden Mischdüngerfabriken
zu bezahlen ist, vermindert um die Kosten des Auslandsabsatzes,
- den Inlandserlösen des Syndikats mindestens gleichkommen
muß. Von den Sachverständigen ‚ist. darauf „hingewiesen
worden, daß in Anbetracht der veränderten Wettbewerbsverhältnisse
Auf dem Weltmarkt die Bestimmung, die aus dem Reichskaligesetz von
1910 übernommen worden ist, aufgehoben werden sollte. In der Tat
ist ihr seit dem Jahre 1926 entsprochen worden. In diesem Zusammenhang
ist darauf hinzuweisen, daß der Preispolitik des deutschen Kali-Syndikats,
die bewirkt hat, daß gegenwärtig die Auslandspreise
niedriger sind als in der Vorkriegsezeit, neuerdings auf dem wichtigsten
ausländischen Absatzmarkt, insofern eine Grenze gezogen wurde, als sie
gegenüber der Regierung ‚der Vereinigten Staaaten von Amerika zu
sammen mit den Vertretern der französischen Kaliindustrie die Ver:
pflichtung eingehen mußte, in ihrer Preisgestaltung nicht grundsätzlich
von der inländischen Preisbildung abzuweichen. Damit hat das
deutsche Kalisyndikat sich grundsätzlich gegen eine Kartellpolitik ausgesprochen,
die dem Auslande höhere Preise abfordert als den inländischen
Abnehmern. Man kann nicht behaupten, daß die Entwicklung
anderer Rohstoffmärkte, auf denen ebenfalls ein verhältnismäßig geschlossenes
Angebot der Nachfrage gegenübersteht, wie namentlich auf
dem Kupfermarkte, eine ähnliche Mäßigung hinsichtlich der Preispolitik
des Angebots bekundet.
Die Rabatte.
Die Preise der einzelnen Kalisorten werden vom Reichskalirat mit
der Maßgabe festgesetzt, daß sie als Höchstpreis den inländischen Verbrauchern
von Kali in Rechnung gestellt werden dürfen. Dabei müssen
in den Fällen, in denen die Kalisalze nicht unmittelbar an inländische
Verbraucher abgegeben werden, den Verteilern, die zwischen dem Kali-8yndikat
und dem letzten Verbraucher eingeschaltet sind, besondere Vergütungen.
gewährt werden. Nur für industrielle Zwecke wird Kali unmittelbar
an den Verbraucher abgesetzt, trotzdem kommen auch hier