Bei der Prüfung dieser Zahlen darf jedoch nicht übersehen werden,
daß hierin auch die gemäß $ 83e stillgelegten Schächte einbegriffen
sind, die vor Aufschluß der Lagerstätte die Abteufarbeiten eingestellt
hatten und deshalb für die Förderung von Kalisalzen noch nicht in
Frage kamen. Unter den aus der Tabelle ersichtlichen Verhältnissen
hielt es die Kaliprüfungsstelle nicht für zweckmäßig, daß die Ratio-
nalisierung, die bereits in der Kaliindustrie durch die freiwillige
Stillegung der Anlagen einen großen Umfang angenommen hatte, durch
die in 8 83a, Absatz 2 vorgesehenen Zwangsmaßnahmen noch ver-
schärft werde. Sie befürchtete, daß durch den behördlichen Eingriff in
den Betrieb der einzelnen Werke eine starke Beunruhigung der Industrie
hervorgerufen und die Nachteile für die betroffenen Provinzen, Ge-
meinden und Arbeiter, die sich bereits in der letzten Zeit stärker bemerk-
bar gemacht hatten, weiter zunehmen würden. Die Landeszentral-
behörden hatten deshalb gegen jede weitere Stillegung immer größere
Bedenken geäußert dahin, daß es nicht möglich sei, die entlassene Beleg-
schaft in absehbarer Zeit in anderen Industrien unterzubringen, den
Gemeinden aber nicht zugemutet werden könnte, die hohen Kosten für
die Unterstützung der Arbeiter zu tragen, Auch von seiten der Bei-
sitzer aus den Kreisen der Arbeitnehmer wurde eine weitere Betriebs-
konzentration durch Zwangsmittel lebhaft bekämpft, da sie der Ansicht
waren, daß dadurch die Arbeiterschaft stark in Mitleidenschaft gezogen
werden würde, ohne dadurch einen entsprechenden Vorteil für die allge-
meine Wirtschaftslage der Kaliindustrie zu erzielen. Bei der Entschei-
dung mußte ferner beachtet werden, daß infolge der freiwilligen Still-
legung der Kalibergbau bereits in einzelnen Ländern, wie z.B. in
Mecklenburg und Schaumburg-Lippe, vollständig zum Erliegen ge-
kommen war. In Braunschweig war nur noch ein förderfähiges Kali-
werk übrig geblieben, das aber in den letzten Jahren in der Hauptsache
nur Steinsalz gefördert hat. Die Kaliprüfungsstelle beschloß deshalb,
die Untersuchungen. über die zwangsweise Stillegung von Kaliwerken
vorläufig noch hinauszuschieben. Diese Maßnahme erschien ihr um so
unbedenklicher, als nicht nur die gemäß $ 83 a—e angemeldeten Werke
inzwischen stillgelegt worden waren, sondern darüber hinaus noch eine
größere Zahl anderer Schächte, die als Reserveanlagen in betriebs-
fähigem Zustande erhalten werden, tatsächlich stilliegen. Infolge-
dessen war die Zahl der fördernden Werke, die im Jahre 1923 noch
126 Anlagen und im Jahre 1925 85 Anlagen betrug, im Jahre 1928 auf
durchschnittlich 60 zurückgegangen. Im Februar 1927 waren nur noch
63 Werke in Förderung, von denen 41 als Hauptanlagen und 19 als
Nebenwerke bzw. Polizeischächte anzusehen waren. Die künftige Ent-
wicklung der Kaliwirtschaft wird weniger von einer weiteren Zusammen-
legung der Betriebe als von einer Steigerung des Absatzes bei aus-
kömmlichen Preisen abhängig sein. Der Herr Reichswirtschaftsminister
wurde deshalb gebeten, einer weiteren Vertagung der in $ 83, Absatz 2
vorgeschriebenen Untersuchungen zuzustimmen. Auf Grund der Be-
richte der Kaliprüfungsstelle erklärte sich der Herr Reichswirtschafts-
minister damit einverstanden, daß die im $ 83a, Absatz 2 vorgesehenen
Untersuchungen wegen zwangsweise erfolgender Stillegung bis auf
weiteres unterbleiben sollen.
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