10 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS
Gold zum Preise des Münzfußes zur Verfügung stehen und auch aus-
geführt werden dürfen, werden Zahlungen zwischen beiden Ländern,
von den Versendungsspesen abgesehen, stets in derselben Wert-
relation 1 Sovereign = 20:42%° M, also zur Münzparität durchgeführt
werden können, das Wertverhältnis zwischen beiden Währungen
wird stabil bleiben auf der Basis der Münzparität,
Schon die unterwertigen Münzen (Neben- und Scheidemünzen)
sind Zahlungsmittel auf Grund der staatlich angeordneten Geltung
(Wieser). In weit höherem Maße ist dies der Fall beim sonstigen
Zeichen- oder Kreditgeld, das aus: minderwertigem Stoff, zumeist aus
Papier hergestellt und vom Emittenten mit einem Nennwert ver-
sehen wird. Der Emittent verpflichtet sich hiebei, entweder die aus-
gegebene Note auf Verlangen zum Nennwert in barem Geld einzu-
lösen (einlösliches oder uneigentliches Papiergeld) oder es wird ihr
lediglich die Annahme zum Nennwert bei Zahlungen an ihn selbst
oder bei der Schuldentilgung zugesichert (uneinlösliches oder eigent-
liches Papiergeld). Die Annahme des einlöslichen Papiergeldes be-
ruht wohl in erster Linie auf Kredit, auf dem Vertrauen, daß der
Emittent seiner Einlösungsverpflichtung nachkommen wird®?). Da-
gegen ist die Annahme des eigentlichen Papiergeldes begründet in
dem Annahmezwang oder Zwangskurs, den der Staat allerdings nur
bei Zahlungen an seine Angestellten und bei der Schuldrückzahlung
durchsetzen kann (weil in den meisten anderen Fällen die Geldart
durch freie Vereinbarung bestimmt wird) und in der Massengewohn-
heit seiner Verwendung.
| Nach dem Emittenten unterscheidet man Staatsnoten, Staats-
papiergeld und Banknoten, Bankpapiergeld. Die Banknote ist eine
Anweisung der Bank auf sich selbst, eine bestimmte runde Summe
sofort an den Überbringer auszuzahlen. Die Bank, die dieses Recht
der Notenausgabe, das Notenprivilegium, besitzt, heißt Noten- oder
Zettelbank: Sie‘ muß, um ihrer Verpflichtung der Noteneinlösung
jederzeit nachkommen zu können, Stets die nötigen Mittel, die so-
genannte Deckung, bereithalten; erfahrungsgemäß genügt es, wenn
bloß ein Teil dieser Deckung in barem Gelde vorhanden ist (Bar-
deckung), während der Rest in Wechseln und anderen schnell reali-
sierbaren Werten (bankmäßiger Deckung) bestehen kann. Die Bank
ist,so ausreichend in die Lage versetzt, ihre Noten auf Verlangen in
Metallgeld, also in Goldwährungsländern in Goldmünzen, einzulösen
und als barzahlende Bank die Goldwährung voll aufrecht zu, erhalten.
In neuerer Zeit geht die Tendenz dahin, den Goldvorrat eines Landes
bei, der Notenbank zu zentralisieren, weil nur so, insbesondere in
9) Ottel, Über ‚den subjektiven Tauschwert des‘ Währungsgeldes.
Brünn 1900.