Object: Das Hotel- und Gastgewerbe

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DAS HOTEL- UND GASTGEWERBE 
kürzt werden und dadurch leicht Anlaß zu Verstümmelungen 
und Verwechslungen geben. Die Tatsache, daß es heute in fast 
allen Hauptstädten ein „Grand-Hotel‘“, ein „Bristol“, ein 
„Palast-Hotel‘“, ein ‚Viktoria‘ gibt, ist darauf zurückzuführen, 
daß man mit besonderer Vorliebe, und auch mit Recht, solche 
Namen wählt, die in den wichtigsten Sprachen, im Deutschen, 
Englischen, Italienischen, Spanischen und Französischen, 
ziemlich gleichmäßig ausgesprochen und verstanden werden. 
Ob es zweckdienlich ist, dem Hotel den Namen seines Eigen- 
tümers zu geben, ist eine Frage, die sich nicht ohne weiteres 
beantworten läßt. Es hat seine guten und seine schlechten 
Seiten. Die gute Seite ist, daß der Besitzer zusammen mit seinem 
Hotel bekannt wird. Die schwierigere Seite der Namenfrage 
beginnt beim Verkauf. Der Besitzer muß den Hotelnamen, in 
diesem Falle also seinen eigenen, mit verkaufen und darf sich 
seiner bei künftigen Unternehmungen nicht mehr bedienen. 
Denn ein vorsichtiger Käufer wird diese Bedingung beim Kauf 
stellen. Von den Katastrophen, die dann eintreten können, wenn 
das Haus Hotel Müller, Hotel Lehmann oder Hotel Schulze 
heißt, sei erst gar nicht die Rede. 
Zu dem Thema des persönlichen Hotelnamens wurde mir ein 
originelles Geschichtchen aus Norwegen bekannt. Schauplatz: 
der Handlung ist die Stadt Skagen. Dort wohnte seit zehn Jahren 
ein norwegischer Maler namens Ludwig Karsten. Er hatte vor 
Gericht Klage erhoben, weil ein Hotelbesitzer sein Haus 
„Karstens Hotel‘ genannt hat. Der beklagte Hotelier behaup- 
tete, daß er sein Haus nach einem früheren Besitzer, Karsten 
Petersen, genannt habe. Der Kläger wandte dagegen ein, diese 
Bezeichnung erwecke bei den Leuten den Glauben, daß das 
Hotel dem Maler Karsten gehöre, dem berühmten Karsten, 
dessen Bilder in Norwegen gesucht seien und der es sich nicht 
bieten lassen wolle, daß man seinen Namen feil und ihn selbst. 
für einen Hotelwirt halte. Dieses amüsante Geschichtchen 1äßt. 
erkennen, welche Verwicklungen unter Umständen durch einen 
persönlichen Hotelnamen entstehen können. 
Ebensowenig wie Weine sollte man Hotels beim Besitz- 
wechsel usw. umtaufen. Dieser Fehler wird, leider, viel häufiger 
gemacht, als es im Interesse des Käufers gut ist. Zu einer 
Umtaufe schreiten die großen Praktiker des Hotelgewerbes nur 
in dringenden Fällen; zum Beispiel, wenn sie ein herunter- 
gewirtschaftetes Geschäft gekauft haben. Dann ist es allerdings
	        
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