Die Arbeitsleistung im öffentlichen Betrieb
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die Verdienste der einzelnen Rohlenhäuer im Privatbergbau weit
größere Spannungen als im Staatsbergbau, speziell im Saargebiet.
Das ist ein deutlicher Hinweis, daß der Privatbetrieb es besser versteht,
die Unterschiede, die hinsichtlich der individuellen Leistungsfähigkeit
zwischen den Arbeitern bestehen, auszunutzen und jeden
Arbeiter zur höchsten Uraftäußerung anzuspornen. Bei dem Staatsbergbau
wird im Gegensatz hierzu ein gleichmäßiger Lohn aller
Kameradschaften verlangt, und es wird die Vermeidung eines zu
geringen ebenso wie eines zu hohen Lohnes gegenüber dem durchschnittlichen
angestrebt. Diese Lohnpolitik bleibt aber eben nicht
ohne Rückwirkung auf die Leistung der Belegschaft. Der Bericht
vom Jahre 1910 sagt darüber: „Die Leute, welche wenig geschafft
haben, wissen, daß ihnen zugelegt wird, und die besseren Arbeiter
halten mit der Leistung zurück, da der Anreiz eines entsprechend
höheren Lohnsatzes fehlt."
Der zweite wunde Punkt des öffentlichen Betriebs ist die Aufrech
t e r h a l t u n g d er v i s z i p l i n unter den Arbeitern. Vas hängt
damit zusammen, daß bei ihm ganz von selbst die Tendenz sich einstellt,
den Arbeitern die Stellung von unkündbaren Beamten zu
gewähren. Auch wy nicht direkt zur Schaffung eines solchen Arbeiterbeamtentums
übergegangen wird, macht die Ausübung des
Ründigungsrechts den Arbeitern gegenüber größere Schwierigkeiten
als im Privatbetrieb. Sn ihren Bemerkungen zu dem Bericht der
vorhin erwähnten Untersuchungskommission des Abgeordnetenhauses
begründet die staatliche Bergwerksverwaltung diese Erscheinung in
folgender weise: „Im Staatsbergbau ist es nicht so leicht wie im
Privatbetrieb, aus disziplinarischen Gründen einen Arbeiter zu entlassen.
Das Beschwerderecht wird in solchen Zöllen meist bis zur
letzten Instanz ausgeübt, und in manchen Fällen beschäftigt sich auch,
der Landtag mit einer solchen Entlassung. Dies führt zu dem unerfreulichen
Zustand, daß nicht nur fast jede Entlassung wegen Verstoßes
gegen die Disziplin, sondern auch die aus diesem Grunde verhängten
Strafen in vielen Fällen eine eingehende Berichterstattung