114 8. Kapitel. Kriegstribute und Kapitalrückzahlungen.
Tatsachen eingehämmert werden!l, Aber leider wird
schon, bevor das den Gläubigerländern klar wird, die
einseitige Belastung im Schuldnerlande Deutschland zu
höchst ungünstigen, ja gefährlichen wirtschaftlichen Zuständen
führen, und es ist sehr fraglich, ob das im
Youngplan und im Haager Vertrag vorgesehene Moratorium
für Deutschland imstande sein wird, diese Gefahren
und Schädigungen zu verhindern. Diese Gefahren
werden dann eintreten, wenn zu den Reparationsverpflichtungen
noch die Rückzahlungen der geliehenen
Kapitalien kommen und beide nicht mehr durch neuen
Kapitalimport gedeckt werden. Es leuchtet ein, daß
diese Gefahren um so größer werden, je weiter dieser
Zeitpunkt, der einmal eintreten muß, hinausgeschoben
wird, je höher man also die Verschuldung an das Ausland
sich steigern läßt. Von diesem Problem der Rückzahlungen
soll im folgenden noch die Rede sein.
IL. Die Rückzahlungen.
Die Verzinsung der deutschen Auslandsschuld von
zirka 18 Milliarden Mark Ende 1929, zu 8% angenommen,
was unter Berücksichtigung des Disagios und
der Provisionen nicht zu hoch ist, wird 1400 Millionen
Mark jährlich betragen. Das Tilgungserfordernis etwa
300 Millionen Mark. Nehmen wir an, daß letztere durch
die Zinsen deutschen Kapitals im Auslande (zirka
320 Millionen Mark nach „Wirtschaft und Statistik“
1928) etwa kompensiert werden. Dazu treten nun die
Verpflichtungen nach dem Youngplan mit 1708 Millionen
Mark für 1930—1931, davon 750 Millionen Mark
für Sachleistungen, während der Rest, wie schon oben
erwähnt, mobilisiert werden soll. So bleiben noch zirka
1400 Millionen Mark jährlich zu bezahlen. In den fol-„Die
störende Wirkung der Reparationen für die Empfangsländer“
wird auch eingehend geschildert von W. Mahlbers,
a. a. O. S. 69.
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