von dem richtigen Gedanken aus, daß das Auf
suchen der nächsten Spargelegenheit, wenn vielleicht
auch nur ein kleiner weg bis zur nächsten Zahl
stelle zu machen ist, immerhin einen Zeitverlust
bedeutet und umständlich wirken kann. Ferner
gehört zum Sparen eine gewisse Willensstärke, die
wohl nicht bei allen vorhanden sein dürfte; die
sich allenthalben aufdrängenden Gelegenheiten zum
leichten Geldausgeben erschweren ja so schon das
Zurücklegen des Geldes, wenn aber jemand jeden
Monat deiflBesuch des Lrhebers (Boten) der Spar-
gesellschaft zu erwarten hat, so wird, da überdies
der Betrag verhältnismäßig klein ist, jeder das
Geld bereit halten.
Bei der Gründung von Spargenossenschaften
kann das vom Abgeordneten Lrüger entworfene
Musterstatut zur Benutzung empfohlen werden. Es
ist so trefflich ausgearbeitet, daß es wohl für die
meisten Grte, höchstens mit geringen Abweichungen,
brauchbar ist.
Die Förberung Des Senossen-
sdiaffstpesens.
Als eines der wichtigsten Mittel zur wirtschaftlichen
Förderung des Handwerks sieht die Kammer die
Genossenschaften an. Deshalb widmet sie
sich mit Nachdruck ihrer pflege.
Die Handwerkskammer fand, als sie im Jahre
1900 ihre Tätigkeit aufnahm, in ihrem Bezirk nur
wenige Genossenschaften vor. Die wenigen vor
handenen Genossenschaften waren fast ausschließ,
lich in den größeren Städten, wogegen die Klein-
städte und die ländlichen Gemeinden des Bezirks
fast gar keine aufwiesen. Allerdings hatten sich
viele Handwerker den Naiffeisenschen Kreditge
nossenschaften angeschlossen, die zwar hauptsächlich
der Landwirtschaft dienen, aber auch dem Hand
werk eine gute Kreditvermittlung bieten. Ls galt
also für die Handwerkskammer zunächst für den
Genossenschaftsgedanken Anhänger zu werben.
Zum Ausgang der Bestrebungen zur
Bildung von Genossenschaften benutzte die Kammer
vor allem die Innungen. Seit Beginn unserer Tätig-
keit haben wir in den Innungen und Handwerker,
vereinen durch im Genossenschaftswesen erfahrene
Kammermitglieder und durch die Beamten der
Kammer Vorträge über das Genossenschaftswesen
halten lassen, in denen auf die wirtschaftliche Be
deutung der Genossenschaften für den Handwerker
stand, auf die Licht- und Schattenseiten, die gesetz
lichen Bestimmungen, auf das Wesen und die
Verfassung der Genossenschaften, aus die von
Genossenschaften bereits erzielten Erfolge usw.
hingewiesen wurde. In der den Vorträgen folgen
den Aussprache wurden dann noch die Einzelheiten
erörtert. Fast regelmäßig fanden sich dabei Hand
werker, die auch ihrerseits den genossenschaftlichen
Fragen Interesse entgegenbrachten. So gewannen
wir Personen, mit denen wir später in enger
Fühlung bleiben konnten, wir versorgen sie mit
den nötigen Unterlagen, Mustersatzungen, Satzungen
von bestehenden Genossenschaften und anderen
geeigneten Drucksachen und erreichen so, daß unsere
Anregungen wenigstens erörtert und die Vorbe
dingungen zur Gründung geprüft werden.
Der Erfolg dieser Bemühungen ist nicht aus
geblieben; schon in den ersten Jahren vermehrte
sich dank der Arbeit der Handwerkskammer die
Zahl der Genossenschaften zusehends.
Anregend versuchten wir auch durch das von der
Kammer herausgegebene Korrespondenzblatt
zu wirken. Dieses bringt regelmäßig belehrende
und aufklärende Artikel über genossenschaftliche
Fragen aus der Feder Sachverständiger. Mit dem
Ausbau des Korrespondenzblattes haben wir 1904
einen besonderen Abschnitt „Genossenschaftswesen"
eingerichtet, der vornehmlich über den jeweiligen
Stand, über Neugründungen und dergleichen be
richtet. Besonders werden die Geschäftsabschlüsse
veröffentlicht und besprochen. Das wirkt anregend
und spornt zu Neugründungen von Genossen
schaften an.
Seit dem 1. März 1911 ist dem Korrespondenz
blatt eine neue Beilage angegliedert: Mitteilungen
der Rheinischen Genossenschaft zur wirtschaft
lichen Förderung von Handwerk und Gewerbe. Die
Mitteilungen tragen viel dazu bei, die Handwerker
zur Bildung von Genossenschaften anzuregen. Sie
wollen zunächst nur Auskunft geben über das,
was die Genossenschaft zur Hebung und Förderung
des Rheinischen Handwerks versucht, anstrebt, er
reicht und nicht erreicht; sie sollen aber auch be-
raten bei Beschaffung von Arbeitsbehelfen und
Betriebsmaterialien, bei Beteiligung an korpora
tiven Arbeitsübernahmen, bei Beschickung von Hand
werksausstellungen.
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