Full text: Werke und Schriften bis Anfang 1844 (1,2.1930)

Kreuznacher Exzerpte 1843 
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Thegen, gehörte. Diese haben bestimmten Grundbesitz, Ämter, Rechte und Ver- 
pflichtung zum Kriegsdienst. Daneben die große Mehrzahl der Freien und Unfreien, 
3edeutende Stellung der christlichen Geistlichkeit. Zusammenhang der politischen 
und religiösen Institutionen, Gemeineigentum am eroberten Land, oft aber in Privat- 
besitz für den König und sein Gefolge verwandelt. Einteilung des Landes in Shires, 
an deren Spitze neben dem Ealdorman der Sheriff stand, und in Hundreden, die die 
Gerichtsbarkeit ausübten. An die Stelle der Rechtsbürgschaft durch Familienverhält- 
nisse trat mit der fortschreitenden Entwicklung der Schutz des Lehnsherrn, Die 
Freien verbanden sich zu Zehntschaften. 
Ernst Alexander SCHMIDT, Geschichte von Frankreich. (Geschichte der 
suropäischen Staaten. Hg. von A. H. L. Heeren und F, A. Ukert.) 4 Bde. 
Hamburg, Perthes, 1335—1848. 1. Bd. XII 763 p. Register 116 p. 
A. Kreuznach IV. 5 p. — 22 mittlere Exzerpte und Literaturverzeichnisse (über 
30 Werke). 
B. 7621—24...772—7 S—11...14—15,..19—21,... 34—85. . . 787—10 7927— 
808...7—12...15—24 ,.. 27—811... 21—28 ... 828—11 16—28 ...836—12 ... 8423 
—4,..854—5...7—9...10—12,,.183—17 863—4...17...18—19...23—24 ... 
871 18—21 1036—11 ... 15—18 1047 1668—10 201 4—5 
203 7—18 2424...9—11...2431 24530—2463 2478 2499—10 
25317—18...19—20 24-25... 30—82 25818—22...25938—85 ... 26225—2635 
30230 ...3079...3094 31823—88(A)... 31921 32218...32624... 333 
14—20 3341—18.. . 21—29 5534—7 8—18...19—27,..34—835 ... 5546 
5561—24(A)... 5574-—18(A) . . . 28—55814 .. . 20—28 55981—83 .,. 5606—18(A) ... 
35—81... 5613—6 
C. Deutsche Bevölkerung in Gallien aus Freien und Unfreien. Freie in Gauen 
vereinigt, Entstehung des Adels aus den Freien. Seine Grundlage das Lehnswesen, 
Übergang von der Gau- zur Lehnsverfassung. Umwandlung des Gesamteigentums, der 
Mark, in Privatbesitz, Verschiedene Formen des Privateigentums: Allodien, Bene- 
fizien, zinspflichtiges Eigentum. — Erst Volksverfassung, dann Benefizialverfassung. 
König als oberster Lehnsherr an der Spitze des Reiches. Seine Einkünfte: Ertrag 
seiner Güter, Abgaben, Tribute etc. Gesetzgebende Versammlung nur aus seinem 
Gefolge. Verwaltung der Gaue in den Händen der Grafen, Ihre Aufgaben. Gehemmte 
Entwicklung der Landwirtschaft und des Gewerbefleißes durch die Leibeigenschaft. 
Gewaltsame Zerschlagung der Verteidigungsorganisationen des Volks durch den Adel. 
— Land und Amt, seit dem 11. Jahrhundert auch jede andere Art von Eigentum, als 
Lehen verliehen. Bedeutendste Lehen die Kronlehen. Besitzer der Lehen bildeten den 
Herrenstand. Städtewesen: Unterschied der städtischen Entwicklung in Nord- und 
Südfrankreich. In Nordfrankreich Beseitigung der deutschen Volksrechte, Vernich- 
‚ung der städtischen Einrichtungen. Ihre Neubegründung. In Südfrankreich höhere 
Bedeutung des Bürgerstandes. Vereinigung der freien Bürger zu Kommunen, ge- 
’ördert durch Ludwig VI. und Philipp II. August, und zu Genossenschaften, Burgesia 
der Bourgeoisie, die aber keine Selbstverwaltung hatten, sondern königlichen Be- 
amten unterstellt waren. Aufstieg des Bürgertums. Neue Organisation des Lehns- 
wesens durch Philipp II. Die Besitzer der Kronlehen die Pairs von Frankreich, 
Die Hofbeamten. Stärkung der königlichen Macht gegenüber dem Lehnswesen durch 
Förderung des Bürgerstandes. 
Fr. Aug. CHATEAUBRIAND, Ansichten über Frankreich seit dem Juli 1830. 
Dentsch nach dessen: De la Restauration et de la Monarchie elective. von
	        
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