Full text: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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1. Die Aufgabe der Finanz- und Steuerstatistik 
I. Einleitung 
Die wachsende Bedeutung, welche in allen modernen Staaten der Finanz- und Steuer- 
statistik beigemessen wird, findet in dem stetigen Ausbau derselben während der letzten J ahr- 
zehnte ihren sichtbaren Ausdruck, Diese Entwicklung ist nicht nur als einfache Folge- 
erscheinung der mit steigender Zivilisation immer weitergreifenden statistischen Erforschung 
des Staats- und Gesellschaftslebens anzusehen, sondern hat darüber hinaus ihre besonderen 
Ursachen. 
Ursprünglich waren finanz- und steuerstatistische Zahlen im wesentlichen als eine Hand- 
habe zur Prüfung der öffentlichen Finanzwirtschaft gedacht, sei es, daß die Staatsregierung 
selbst oder das Parlament gegenüber der Regierung sich dieser Kontrolle bedienen wollte. 
Da sich der vollständigen Erfassung der öffentlichen Finanzwirtschaft außerordentlich große 
Schwierigkeiten entgegenstellten, begnügte man sich lange Zeit mit Teilstatistiken, die haupt- 
sächlich die großen direkten Steuern betrafen. Obwohl diese Steuerstatistiken eine 
amfassende Finanzstatistik, die sowohl sämtliche Einnahmen als auch sämtliche Ausgaben 
des öffentlichen Haushalts aufgliedert, nicht ersetzen konnten, kam doch auch ihnen bereits 
an hoher Wert zu. Sie gaben zum erstenmal zuverlässigen Aufschluß über die als Steuer- 
quellen hauptsächlich in Betracht kommenden Wirtschaftskräfte eines Landes und ermög- 
lichten eine gewisse, wenn auch nur ganz rohe Nachprüfung der Lastenverteilung. 
Kigentliche finanzstatistische Erkenntnisse konnten daneben in gewissem Umfange aus den 
Voranschlägen und Gesamtabrechnungen gewonnen werden, die den gesetzgebenden 
Körperschaften in Reich, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden von den Finanz- 
behörden vorgelegt wurden, sowie aus den Kassennachweisen, aus denen die Erträge 
einzelner Einnahmequellen zu ersehen waren. Das hierdurch gebotene Material war jedoch 
30 umfangreich und in sich so uneinheitlich, daß nur ein enger Kreis von Fachleuten daraus 
‚ür wissenschaftliche oder finanzpolitische Zwecke Nutzen zu ziehen vermochte. Letzte 
Schlußfolgerungen über die gesamte Finanzgebarung der öffentlichen Körperschaften mußten 
mangels einer Zusammenfassung überhaupt versagt bleiben. 
Die Kosten des Krieges und die Übernahme neuer Aufgaben durch die öffentliche Hand 
haben in der Nachkriegszeit zu ständig wachsenden Gesamtziffern in den öffentlichen Haus- 
haltsrechnungen geführt. Infolge der gesteigerten Anforderungen, die der Fiskus an die 
Leistungsfähigkeit der Wirtschaft, insbesondere der Steuerzahler, stellte, hat auch das all- 
gemeine Interesse an der öffentlichen Finanzgebarung eine starke Belebung erfahren. Hinzu 
kommt, daß der Umbau des deutschen Finanzwesens durch die Reform von 1919 und die 
Auswirkung der Inflation derart tiefgreifende Wandlungen der ganzen finanzwirtschaftlichen 
Lage mit sich brachten, daß auch bei den Verwaltungsbehörden selbst das Bedürfnis nach 
vollständigen und bis in die Einzelheiten aufgegliederten Zahlenunterlagen sich stärker 
geltend machte. Daher erschien neben den großen Sonderstatistiken, die über die Einkommen-, 
Vermögen-, Umsatz- und Verbrauchsbesteuerung nunmehr für das ganze Reich einheitlich 
durchgeführt wurden, auch eine umfassende Finanzstatistik als unabweisbare Notwendigkeit, 
Nachdem ein immer größerer Teil des Volkseinkommens von den Kassen der öffentlichen 
Wirtschaft aufgesogen wurde, spielten Staat und Gemeinden nicht nur als Steuereinnehmer, 
sondern auch als Renten- und Gehaltszahler sowie Auftraggeber für die Wirtschaft eine 
immer größere Rolle. Neben der Verteilung der Steuerlast interessierte nicht ‚ninder die 
Verwendung der gesamten öffentlichen Gelder, nämlich einmal die Frage, ob ein öffentlicher 
Bedarf in dem vorliegenden Ausmaße überhaupt als notwendig anzuerkennen sei, und dann 
die weitere Frage, ob derselbe den einzelnen Volksschichten bzw. Gebietsteilen auch ent- 
sprechend zugute komme. Das Interesse war somit auf die Gesamtverflechtung zwischen 
öffentlicher und privater Wirtschaft gerichtet. Daß deren Erforschung nur auf statistischem 
Wege, und zwar durch eine die Finanzen sämtlicher öffentlicher Gebietskörperschaften 
arfassende Statistik bewerkstelligt werden kann, bedarf keines Beweises. Denn das Tatsachen- 
material ist infolze der verschiedenen Verwaltungsorganisation und Aufgabenverteilung
	        
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