— 10 —
sowie der großen Unterschiede im Aufbau des Haushalts so vielgestaltig und unübersichtlich,
daß nur eine nach einheitlichem Verfahren bewirkte statistische Aufbereitung Ordnung
hineinbringen und die erwünschten Aufschlüsse vermitteln kann,
Aus dieser Erkenntnis heraus ist im Jahre 1925 erstmals eine vollständige Finanzstatistik
für das Deutsche Reich in die Wege geleitet worden. Sie liegt heute abgeschlossen vor für die
Rechnungsjahre 1913/14, 1925/26, 1926/27 und 1927/28 °). Während die Finanzstatistik die
Gesamtheit der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben darstellt, verbleibt daneben den
Steuerstatistiken vor allem die Aufgabe, die Staatseinnahmen intensiver zu bearbeiten und
in Sonderuntersuchungen einzelnen wichtigen Fragen weiter nachzugehen,
Eine derart allseitige Durchforschung der öffentlichen Finanzwirtschaft erweist sich nicht
nur für die Zwecke der öffentlichen Verwaltung und der Volksvertretung als notwendig,
sondern liegt vor allem auch im Interesse der Wirtschaft. Jede Steuer macht sich in der
privaten Wirtschaft zunächst als Kostenelement geltend, beeinflußt also die Wettbewerbs-
fähigkeit. Die Gesamtsumme der aufzubringenden Steuern stellt heute einen sehr erheblichen
Kostenfaktor dar. Angesichts der dringenden Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit der
deutschen Wirtschaft auf dem Weltmarkt zu fördern, muß die optimale Gestaltung des
Steuersystems als eine vitale Frage für die deutsche Wirtschaft angesehen werden. Zur
Lösung dieser Frage die entsprechenden Unterlagen bereitzustellen, ist mit eine Hauptaufgabe
der Finanz- und Steuerstatistik.
2. Das verfügbare finanz- und steuerstatistische Material
Die vom Statistischen Reichsamt durchgeführten finanz- und steuerstatistischen Arbeiten
beruhen auf einem Material, das einerseits von den öffentlich-rechtlichen Gebietskörper-
schaften, andererseits von den Reichsfinanzbehörden geliefert wird mittels ausgefüllter Frage-
bogen (Nachweisungen), die vom Statistischen Reichsamt im Einvernehmen mit den zu
befragenden Stellen verfertigt sind. Die Eintragungen in dieselben sind den verschiedenen
bei der Verwaltung vorhandenen Unterlagen entnommen. Genaue Kenntnis der Zahlengrund-
lagen ist deshalb Voraussetzung für ein richtiges Verständnis der statistischen Ergebnisse. Zur
Erleichterung des Überblicks sind in der folgenden Übersicht die wichtigsten Arten der finanz-
und steuerstatistischen Veröffentlichungen des Statistischen Reichsamts nach ihren Zahlen-
grundlagen und ihrer üblichen Veröffentlichungsform zusammengestellt; die nur auswertenden
Statistiken sind dabei nicht berücksichtigt, da sie lediglich das Material einer oder mehrerer
der hier aufgeführten Veröffentlichungen weiterverarbeiten.
Finanz- und steuerstatistische Veröffentlichungen des Statistischen Reichsamts?)
i. Art der Ver-'! Laufende Übersich-
öffentlichung ten über den
Paichsetat
2, Berichtszeit- -
raum
3. Zahlenunterla-
gen
Rechnungsjahre
Etatzahlen, im all-
gemeinen Soll-
zahlen (für das je-
weils erste der er-
iaßten Rech-
nungsjahre Ist-
zahlen der Haus:
haltsrechnungen)
t. Vorläufige Ver-
öffentlichung
5. Endgültige
Veröffent-
lichung
St. Jahrb. £. d. Deut-
sche Reich, Son-
derbeilage z. Wirt:
schaft, u. Statistik
Reichsfinanzstati-
stik. (Einnahmen .
und Ausgaben von
Reich, Ländern
and Gemeinden}
Nachweisungen
der Steuer- und
Zolleinnahmen
in Reich, Län-
dern und Ge-
meinden
zn "
Vierteliährlich
Steuerstatistiken
nach Arten und
Gruppen der
Steuerobjekte
und Steuersub-
jekte, sowienach
Gebieten
Zalenderiahre
Rechnungsjahre
Rechnungsergeb-
nisse, Ist zahlen
für die Rech-
nungsjahre(Haus-
haltsrechnung)
Kassenzahlen ohne
Rücksicht auf
Zugehörigkeit
zum Rechnungs-
jahr, Ist zah-
ten im Berichts-
zeitraum
Veranlagungszah-
len, Sollzah-
len für den
Veranlagungs-
abschnitt (Ka-
lenderiahr)
Zeitschrift »Wirtschaft und Statistik«,
Vierteljahrshefte zur Statistik des Deutschen Reichs
Bände der Statistik des Deutschen Reichs” und
Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reichs
1) Das Zahlenmaterial der Abschnitte I1I—V nach dem Bearbeitungsstand Mai 1930
2) Über die Schuldenstatistik für Reich, Länder und Gemeinden {Gemeindeverbände) vel. S. 264