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3. Die Einnahmen aus Steuern und Zöllen
a. Die Gesamteinnahmen im Deutschen Reich
Die Einnahmen aus Steuern, Zöllen und Sonderleistungen in Erfüllung des Londoner
Abkommens beliefen sich für das Rechnungsjahr 1927/28 auf 13 540,5 Mill. A.4. Sie
übersteigen das entsprechende Ergebnis von 1926/27 um 1 865,1 Mill. AM oder 16 vH.
Gegenüber den Einnahmen für 1925/26 ist 1927/28 eine Steigerung um. 2 962,3 Mill.
RAM oder 28 vH eingetreten. Sieht man von der veränderten Kaufkraft von 4 und
AM ab, so übertreffen die Einnahmen für 1927/28 die Einnahmen für 1913/14 um
)494,7 Mill. RA oder 234,7 vH.
Werden die Sonderleistungen in Erfüllung des Londoner Abkommens nicht berück-
sichtigt, so verbleiben für 1927/28 als eigentliche Steuer- und Zolleinnahmen
12 660,4 Mill. AM. Diese Gesamtsteuereinnahme im engeren Sinne bedeutet gegenüber
dem Vorjahr eine Steigerung um 1 744,7 Mill. AA oder 16 vH, gegenüber 1925/26 eine
Steigerung um 2541,1 Mill. ZA oder 25,1 vH, gegenüber 1913/14 -— wieder Mark
Zzleich Reichsmark gesetzt — eine Zunahme um 8 614,6 Mill. AM oder 212,9 vH.
_ Infolge der Einführung der Umsatzsteuer und der. Gebäudeentschuldung- (Hauszins-)
Steuer hat sich im Vergleich zur Vorkriegszeit nach dem Kriege die Zusammensetzung
der Gesamtsteuereinnahmen im Deutschen Reich weitgehend verschoben. 1913/14 ent-
äelen auf die Steuern vom Einkommen und Vermögen 37,8 vH aller Steuereinnahmen.
Weitere 19,2 vH erbrachten die Steuern vom Verbrauch und Aufwand. Die Steuern vom
Srundbesitz und Gewerbebetrieb waren mit 16,5 vH, die Zölle mit 15,8 vH, die Steuern
om Vermögenverkehr allein mit 9,8 vH an der Gesamtsteuereinnahme beteiligt.
1925/26 stehen die Einnahmen aus den Steuern vom Einkommen und Vermögen mit
27,9 vH hinsichtlich ihrer Bedeutung noch immer weitaus führend an der Spitze. Es
‘Olgen die Steuern vom Umsatz- und Vermögenverkehr mit 19, die Steuern vom Ver-
rauch und Aufwand mit 15,9 und die Steuern vom Grundbesitz und Gewerbebetrieb
Mt 14,9 vH der Gesamtsteuereinnahme. Auf die neu in Erscheinung getretene Gebäude-
tschuldung- (Hauszins-) Steuer entfallen 12,4 vH, auf die Zölle dagegen nur 5,8 vH der
Steuereinnahmen insgesamt.
7 Abgesehen von anderen kleinen Änderungen verschiebt sich im weiteren Verlauf die
“Usammensetzung der Gesamtsteuereinnahme insofern, als die Steuern vom Umsatz und
Vermögen stark an Bedeutung verlieren, die Zölle dagegen stark an Bedeutung ge-
innen. Die Steuern vom Umsatz und Vermögen, die 1925/26 19 vH der Gesamteteuer-
Annahme erbrachten, sind 1926/27 nur noch mit 13,3, 1927/28 mit 12,1 vH beteiligt,
Der Anteil der Zolleinnahmen ist dagegen von 5.8 vH 1925/26 auf 8,6 vH 1926/27 und
)9 vH 1927/28 gestiegen.
b. Die Steuereinnahmen des Reichs, der Länder, der Gemeinden
(Gemeindeverbände) und der Hansestädte
„Auch in der Zusammensetzung der Gesamtsteuereinnahmen der einzelnen Gebiets-
“ÜTperschaften ergeben sich gegenüber 1913/14 in der Nachkriegszeit weitgehende Ver-
‘Chiebungen, Durch die einschneidende Änderung: der Steuerverteilung zwischen Reich,
Ländern und Gemeinden und durch den Einbau neuer wichtiger Steuern hat sich die
“üSammensetzung der Gesamtsteuereinnahmen des Reichs, der Länder, der Gemeinden
Gemeindeverbände) und der Hansestädte nach dem Kriege bis zur Unvergleichbarkeit
“it den Vorkriegsverhältnissen gewandelt. |
‚Von den Gesamtsteuereinnahmen des Reichs entfielen 1913/14 40,4 vH auf die
Sinnahmen aus Zöllen. Weitere 41,5 vH wurden durch die Steuern vom Verbrauch und
Aufwand erbracht. 1925/26 sind die Zolleinnahmen nur noch mit 13,8 vH, die Steuern
in Verbrauch und Aufwand mit 31,3 vH an der Gesamtsteuereinnahme des Reichs be-
let, Auf die Steuern vom Umsatz und Vermögenverkehr entfallen. dagegen Im
”Sichen Rechnungsjahr 29.2 auf die Steuern vom Einkommen und Vermögen 18.1 vH