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Beim Vergleich der Anteile der verschiedenen Personalkategorien in den einzelnen Ländern
(Land, Gemeinden und Gemeindeverbände insgesamt) ist festzustellen, daß hier erhebliche
Unterschiede bestehen. Bayern nimmt mit 86,3 vH planmäßigen Beamten die erste Stelle
ain, während Hamburg mit 61,9 vH den geringsten Anteil von planmäßigen Beamten aufweist.
In mehreren Ländern ist der Anteil der planmäßigen Beamten in Land und Gemeinden an-
nähernd gleich, in anderen Ländern bestehen hier jedoch erhebliche Unterschiede, so besonders
in Sachsen und in den beiden Mecklenburg. Unter den außerplanmäßigen Beamten, die im
Deutschen Reich insgesamt nur 8,6 vH ausmachen, ist Württemberg mit 20,2 vH führend.
In den meisten Ländern — Ausnahmen bilden Oldenburg, Waldeck und Schaumburg-Lippe —
ist der Anteil der Angestellten in der Gemeindeverwaltung verhältnismäßig erheblich höher
als in der Landesverwaltung. In den vier süddeutschen Staaten bleiben die Anteile der An-
gestellten unter 15 vH; Bayern hat insgesamt nur 4,5 vH Angestellte, das Land allein sogar
aur 2,5 vH. In den übrigen Ländern (einschl. Hansestädte) mit Ausnahme, Waldecks, liegt
der Anteil der Angestellten zwischen 36,3 vH (Hamburg) und 15,2 vH (Anhalt).
Übersicht 1 gibt fernerhin Aufschluß über die Besoldung der Beamten und Angestellten.
Innerhalb der Reichsbesoldungsordnung vom 30. April 1920, die für sämtliche Gebietskörper-
schaften bei der Erhebung maßgebend war, umfassen nach dem Beschäftigungsverhältnis
die Gruppen AI bis AIII den unteren Dienst,
A IV bis A VI den Kanzleidienst,
5 A VIIbis A IX den gehobenen mittleren Dienst, ;
A X und höher den höheren Dienst.
Die nachstehende Übersicht veranschaulicht die vH-Anteile der Beamten und Ange-
stellten an den derart zusammengefaßten Besoldungsgruppen in den einzelnen Gebiets-
zörnerschaften.
Besoldungsgrunne
Reich
ohne‘ ee
Militär- | Militär- |
personen | Personen
Länder
Gemeinden
und
Gemeinde-
verbände
Hanse-
städte I
Ins-
gesamt
in vT
Beamte .
AI bis ANIL.....
AIV » ANYVL.....
AVII » AIX.....
A X und höher .....
Angestellte
I bis HI.......
IV oo» VIs......
VII » TX.......
X und höher „.....
3eamte und Angestellte
AT bis AIZL....
& „AV...
4 1 » AIX.....
„und höher... .
5,1
16,5
39,1 |
93
16,6
53,6
6,9
12,9
“
m
32,1
10.0
89,2
6,9
1,8
ar
„Xi
16,6
34,0
34,1
1523
25,4
h4,7
4
=
A1F
143
6,8
24,9
57,5
10.8
30,3
56,7
9,3
7
£
74
He]
18,0
36,3
34,5
11.2
8,7
74,0
11,6
Kr
15,1
48,0
27,4
os
11,2
32,0
44,2
12,6
25,1
61,1
8,4
54
13,6
36,8
38,2
11.4
Von der Gesamtsumme der Personalkräfte entfallen etwa gleich hohe Anteile auf die
oeiden mittleren und etwa gleich niedrige auf die beiden äußeren Gruppen. Im einzelnen
jetrachtet erhält der größte Teil der Angestellten in sämtlichen Gebietskörperschaften seine
Vergütung nach den Besoldungsgruppen IV bis VI. Unter den Beamten ist diese Ein-
heitlichkeit nicht vorhanden. Im Reich überwiegen hier ebenfalls die Besoldungsgruppen
A IV bis A VI, was auf den starken Anteil der Steuerbehörden am Personalstand des Reichs
zurückzuführen ist. Bei den Ländern und Hansestädten halten sich die beiden mittleren
Gruppen die Waage. Die Tatsache, daß die Lehrpersonen an Volksschulen in einigen Ländern,
insbesondere in Preußen, bei den Gemeinden nachgewiesen werden, läßt den Anteil der
Gemeindebeamten an den Besoldungsgruppen A VII bis A IX auf 57,5 vH steigen. Von den
Militärpersonen sind nahezu 90 vH in der Gruppe AI bis AIIT aufgeführt.