Full text: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Die Entwicklung der öffentlichen Schulden 
Zu- (+) bzw. Abnahme (—) der Schulden 
Länder 
Zu- bzw. Abnahme 
in 1000 AA | “nv 
Art der Schulden 
Reich | 
* Zu- bzw. Abnahme ) 
in 1000 7.4 |“ in vE 
5 
I. Altverschuldung ............ 
IX. Festwert- und Valutaschulden 
IT. Neuverschuldung 
1. Auslandsschulden ........ 
} Inlandsschulden 
a) langfristige ...i....... 
b) mittel- und kurzfristige 
Summe der Inlandsschulden 
Summe der Neuverschuldung 
Schulden aus Kreditmarkt- 
mitteln insgesamt (Summe 
I bis III) 2000000000000 
{V. Schulden aus öffentlichen Mitteln 
V. Gesamtverschuldung ......... 
. 4 
1) Einschl, ihrer Gemeinden, — *} Einschl. Gemeindeverbände. Bei den Gemeinden unter 10 000 Einwohner sind die 
zahl enthält Doppelzählungen, vel. o, S, 268, — 4) Aufrechnung nicht möglich, vgl. 0. 5. 265. 
_ 2499 1 0— 18 
“748,9 | — 2,8 
+ 35 085,3 | + 6,9 
+ 150 678,4 | “4 52,8 
+ 360 727,5 + 82,8 
+ 511 405,9 + 79,5 
+ 546 491.2 4 442 
2. Die Arten der Schulden 
a. Die Altverschuldung 
Unter Altverschuldung sind hier diejenigen Verpflichtungen von Reich, Ländern und Ge- 
meinden (Gemeindeverbänden) zusammengefaßt, welche auf Grund des Ablösungsgesetzes 
‘Gesetz über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925) oder des Aufwertungs 
gesetzes (Gesetz über die Aufwertung von Hypotheken u. a. Ansprüchen vom 16. Juli 1925) 
oder auf Grund allgemeiner Vorschriften gemäß $ 242 BGB. durch Ablösung und Aufwertung 
von Markschulden alterWährung entstanden sind. Die Altverschuldung ist somit eine recht 
liche Folge der Aufwertungsgesetzgebung. Ein für die Aufgabenerfüllung der Gegenwart 
‚erwendbarer Kapitalzufluß war mit ihrer Entstehung nicht verbunden. . 
Am 31. März 1928 belief sich die Altverschuldung (ohne Neubesitz und streitige Schulden) 
aller öffentlichen Gebietskörperschaften auf 5 722,1 Mill. AA und zwar entfielen davon auf: 
Ablösungsverpflichtungen.................. 5 365,3 ML ZMX = 93,8 vH 
Aufwertungsverpflichtungen .........0.0..050 356,8. » » = 62 » 
Den Hauptanteil der Altverschuldung st&1lt das Reich (4 547,8 Mill, Z.4 = 79,5 v1) 
infolge der Ablösung der Kriegsanleihen und der — mit den Eisenbahnen auf da$ 
Reich übergegangenen — Vorkriegsschulden der Länder. Bei den Ländern ist aus dem 
letzterwähnten Grunde (von den Hansestädten abgesehen) die Altverschuldung ganz. gering“ 
fügig (28,5 Mill. ZA = 0,5 vH). Bei den Gemeinden, welche in größerem Umfange Hyp° 
theken aufzuwerten und Vorkriegsanleihen und im Zusammenhang mit der Kriegswohlfahrts- 
pflege aufgenommene Markschulden abzulösen hatten, macht die Altverschuldunz 
1 048,6 Mill. AM aus, wovon ein Drittel (340,6 Mill. AA) auf Aufwertungs- und zwei Drittel 
(707,9 Mill. ZA) auf Ablösungsschulden entfallen. 
Zur Altverschuldung hinzuzurechnen sind noch Verbindlichkeiten aus der Ablösung vol 
Neubesitz. Diese können jedoch von den Gläubigern nicht gekündigt, ihre Verzinsung kan? 
zur Zeit nicht gefordert werden.. Sie sind nur beim Reich von größerer Bedeutung 
(700 Mill. .@7./N. Berner sind noch zu berücksichtigen diejenigen Beträge. welche sich al 
279 
Übersicht 12 
7om April 1928 bis Dezember 1929 
vom 1. April 1928 bis zum 31. Dezember 1929 
Hansestädte ?) ; Gemeinden ?) | ; Insgesamt 
Zu- bzw. Abnahme Zu- bzw. Abnahme Zu- bzw. Abnahme 
in1000 AM ) in vH in 1000 AM | in vH ‘ in 1000 AM | in vH 
m 
N 
1f 
3) 
9969,9 
3 068,2 
30 976,9 
— 10,3 
— 77 
+ 14,1 
+ 398,3 
+ 417,5 
+ 413,7 
A 75.2 
+ 26 584,1 + 16 
+ 228642 + 25,5 
+ 203 572,2 | + 87,6 
4 1.394 605,9 + 54,38 
1 404 683,1 + 92,1 
2.799 288,9 + 68,8 
+ 3.002 881,8 + OE8 
— 337 933,2 | 
— 222551,3 | 
L 452 453,1 
— 6,0 
— 19,0 
+ 21,0 
+ 80,6 
+ 155,8 
+ 210,2 
+ 85.2 
> 
+ 
23 975,9 
139 444,0 
163 419,9 
1 1943968 
+ 2 709 877,2 
+ 3.397 564,3 
+6107441,5 
+ 6 559 894.7 
+ 
‘181 358,7 + 45,9 
- 54129 — 21,9 
175 945,8 + 41,9 
+ 3.052 309,4 + 52,9 
+ 345 603,1 + 45,1 
32979125 + 52.0 
+ 5999 410,0 
*) [+- 277 143,5] 
“u 
+ 414 
3eträge auf Grund der Ersebnisse bei den größeren Gemeinden geschätzt worden. — 3) Die eingeklammerte Summen- 
ndgültige Belastung aus zur Zeit noch streitigen Schulden ergeben werden. Diese können 
nsgesamt zwischen 227,3 Mill. ZA und 81,9 Mill. Z.A liegen. Dadurch würde sich die Ab- 
lösungs- und Aufwertungsbelastung der öffentlichen Gebietskörperschaften auf ungefähr 
81/. Mrd. 7 M erhöhen. 
Die Altverschuldung von Reich, Ländern und Gemeinden 
in 1900 AM 
Übersicht 13 
Art der Altverschuldung 
Reich 
Länder 
Hanse- Ge- a Desgl. 
städte?) | meinden?) in vH 
eh 
Ablösungsschulden !) ..... 244... 
Aufwertungsschnlden ........... 
Summe... 
Desgl. in vH... 
Außerdem: 
\blösung von Neubesitz?)....... 
treitige Altverschuldung 
a) Bewilligung der Schuldner... 
b) Forderung der Gläubiger .... 
ls zum 31. März 1928 waren von 
der ursprünglichen Altverschul- 
Jung bereita getile® ......0.... 
4 547 834,5 | 
Stand am 31. März 1928 
16849,5 | 92705,6 | 707 946,9] 5 365 336,5 98,8 
11 641,4 4 520,1 340 646,5! 356 808,0 6,2 
28 490,9 97 225,8 |) 1048 598,4| 5722 144,5! 100,0 
0,5 Ha 18,3 100,0 
714,0 | 10770,5 17 431,01 
4 547 884,5 
79,5 
"00 000.0 
728 975,5 | 
81 932,8 | 
297 9251.1 
86,0 
264,7 
252 1655 ) asso3l 46594 | 90 521,31 
350 926,5 | — 
Stand am 31. Dezember 1929 
Altverschuldung insgesamt®) ... j 419 00 | 28 051,0 | 87 255,9 |*) 1.075 177,5 sas4211,0 | — 
Desgl. in vH... ı 77,9 20,5 1,6 20,0 100,0 
1 ‘ . 
1) Einlösungsbetrag der Auslosungsrechte. — *) Nennbetrag. — *) Einschl. ihrer Gemeinden. — *) Einschl. Gemeinde- 
’erbände. Bei den Gemeinden unter 5 000 Einwohner ist nur die Summe der Altverschuldung festgestellt worden; diese ist 
schätzungsweise auf Ablösungs- und Aufwertungsschulden aufgeteilt worden, — 5) Für die Gemeinden unter 10 000 Einwohner 
Sind die Beträge geschätzt. — % Ohne Ablösung von Neubesitz und streitige Beträge.
	        
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