Full text : Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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nachgeordneten Dienststellen und Heer und Marine sowie die Abwicklungsstellen der Kriegsschäden
 sind reine Reichsangelegenheiten. Auf das Reich entfallen fernerhin nahezu 70 vH
der Personalkräfte der Finanz-, Steuer- und Schuldenverwaltung; hierin kommt der Aufbau
der Finanzverwaltung im Reich zum Ausdruck. Von besonderem Interesse ist die Aufgabenverteilung
 zwischen Ländern und Gemeinden, die hier allerdings nur für alle Länder
insgesamt gegeben ist. Die Rechtspflege ist eine rein staatliche Angelegenheit, andererseits
 werden Beamte und Angestellte bei den Anstalten und Einrichtungen verschiedener
Art (Feuerlöschwesen, Straßenreinigung, Kanalisation, Friedhöfe, Schlachthäuser u. dgl.)
nur von den Gemeinden nachgewiesen, da diese der gemeindlichen Selbstverwaltung
unterstehen. Überwiegend Aufgabe der Länder sind die Polizei, die Pflege von Kunst und Wissenschaft
 und die Förderung der Wirtschaft. Die Gemeinden betätigen sich vornehmlich im
Wohlfahrts-, Gesundheits- und Wohnungswesen (85,9 vH) und den Einrichtungen auf diesen
Gebieten (82,3 vH), sodann im Verkehrswesen, das auch das gemeindliche Bauwesen umfaßt,
Die Nachweisung von 63,8 vH der Volks-, Fortbildungs- und Mittelschulpersonalkräfte bei
den Gemeinden ist wiederum auf die oben erwähnte Aufführung der Volksschullehrer einzelner
 Länder, vor allem Preußens, bei den Gemeinden zurückzuführen.
Die Verwaltungszweige, in denen vor allen anderen die Autorität des Staates zum Ausdruck
zommt, sind besonders stark mit Beamten besetzt. Dasselbe ist der Fall bei den entsprechenden
Verwaltungszweigen der Gemeinden. Als Beispiele hierfür sind Polizei und Schulwesen zu
nennen. In anderen Verwaltungszweigen, wie im Wohlfahrts-, Gesundheits- und Wohnungswesen
 sowie in der allgemeinen Verwaltung sind die Angestellten stark vertreten, wie folgende
Übersicht zeigt:

Polizei

Schulwesen

Wohlfahrts-,
Gesundheitsınd
 Wohnungswesen


Allgemeine
Verwaltung

Zebietskörperschaft

Beamte ! Angest. ' Beamte |! Angest.

Beamte ! Angest.

Beamte | Angest.

Reich .....,

98,6

72,4

27,6

58,9 | 41,1

Länder (ohne Hansestädte)

98.6

14

59 1

0.9

74.9

28,1

65,9 | 34,1

jemeinden (Gemeindever- ı
verbände)..............}
Hansestädte...........24 | 95,3 | 47 | 880 |

2.6

51,3

63,0 37,0
|
66,7 | 58.2 | 41,8

no | 333

Auch in dieser Übersicht zeigt sich die stärkere Einstellung von Angestellten in den Gemeinden,
 insbesondere aber in den Verwaltungen der Hansestädte. Der Anteil der Angestellten
 am Personalstand der entsprechenden Verwaltungszweige des Reiches und der Länder
ist, abgesehen von der allgemeinen Verwaltung, weitaus geringer.
Nebenberuflich und ehrenamtlich tätige Personen sind insbesondere beim Schulwesen und
beim Wohlfahrts-. Gesundheits- und Wohnungswesen nachgewlesen.
            
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