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infolge des gestaffelten Steuertarifs auf die oberen Gruppen. Dabei ist in den letzten
Jahren der Anteil der mittleren und vor allem der oberen Einkommensgruppen am Steuer-
soll noch dauernd gestiegen. So entfielen im Reiche auf die Einkommen über 25 000 AM
1925: 43,6; 1926: 47,7; 1927: 50,0 vH der Reichssumme. In den Groß- und Mittelstädten
treten diese Tendenzen eher noch deutlicher hervor. Denn von vornherein sind schon
in den Mittelstädten die mittleren, in den Großstädten die mittleren und oberen Ein-
kommensgruppen mit höherem Anteil am Steuersoll beteiligt als im Reichsdurchschnitt
“Übersicht 25).
Die Behelfsbesteuerung nach dem Verbrauch spielt keine große Rolle. Über ihre An-
wendung im Jahre 1925 berichtet die nachstehende Übersicht:
Besteuerung nach dem Verbrauch im Deutschen Reich 1925
Bezeichnung
Der Besteuerung zugrunde gelegter Verbrauch ...............
Tarifmäßige Steuer ............... SA
Steuerermäßigungen:
nach dem Familienstand .............- RER R
nach 856 EStG .......... Se „EEE
Festgesetzte SteUEr ............0.. ER CR EE
Festgesetzte Steuer in vH des der Besteuerung zugrunde gelegten
Verbrauchs. .
Pflichtige ‘ Betrag AM
3245
3.245
30 927 928
14711 014
2722
107
548 304
22973
14 138 351
17.47
Ebenso kommt dem Inlandseinkommen der beschränkt steuerpflichtigen Ausländer nur
ine relativ geringe Bedeutung zu:
Zahl, Einkommen und festgesetzte Steuer der beschränkt
Steuerpflichtigen 1925
„ Ausländer-
Bezeichnung En
land
a ET AA
Einkommen in ZA veeeeeere een
Festgyesetzte Steuer in AM ...
21 077
52 672 239
7044 578
Bei der hervorragenden Bedeutung der Groß- und Mittelstädte für Deutschlands Wirt-
schaft und Finanzwirtschaft erscheint die Entwicklung ihrer Einkommensverhältniss®
vesonders wichtig. Dabei zeigen sich die herausgestellten Entwicklungstendenzen in be-
sonders scharfer Ausprägung. Unter den Groß- und Mittelstädten treten die Verwal-
tungszentren der Industrie und die Handelsmittelpunkte durch hohe Pflichtigenziffern,
hohe absolute Einkommen- und Steuersummen und infolgedessen durch hohe Kopfheträge
an Einkommen und Steuer deutlich hervor (Übersichten 30 und 31).
c. Statistik der Körperschaftsteuer
Noch deutlicher als in der veranlagten Einkommensteuer prägt sich die ungünstig®
Konjunkturlage des Jahres 1926 in den Zahlen der Körperschaftsteuer aus. Die Körper”
schaftsteuerpflichtigen haben in diesem Jahre um 9,92 vH gegenüber dem Vorjahr
abgenommen; das Körperschaftseinkommen ist allerdings in der gleichen Zeit nur um
3,09 vH gesunken. Das Durchschnittseinkommen erscheint also auch bei den Körper”
schaften im Jahre 1926 höher, weil durch die Krise für viele einkommensschwache Unter“
nehmungen die Steuerpflicht überhaupt ausgeschaltet wurde. Ebenso wirkt sich de
Aufschwung des Jahres 1927 mehr in einer Ausweitung der Einkommen als in eine
Zunahme der Pflichtigen aus; die Summe der ersteren liegt um 39,78 vH, die Zahl der
letzteren nur um 3.5 vH höher als im Jahre 1925 (Übersicht 32}.