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Betrieb bis zum forstwirtschaftlichen Betrieb ansteigt, während der durchschnittliche
Hektarwert sich gleichzeitig vermindert, Innerhalb der landwirtschaftlichen Betriebe
zeigt sich die gleiche Tendenz eines Steigens des Hektarwertes mit dem Sinken der
durchschnittlichen Betriebsgröße auch bei einem Ländervergleich.
Für die gewerblichen Betriebe sind außer dem Einheitswert auch Rohvermögen und
Schulden gegeben. Den höchsten Durchschnittsbetrag (je Betrieb) an Rohvermögen
weisen die Gebiete mit starker gewerblicher Konzentration auf, so die Hansestädte
Hamburg und Lübeck und die beiden Landesfinanzamtsbezirke Berlin und Düssel-
dorf. Die Verschuldung beträgt im allgemeinen mehr als ein Drittel des Rohvermögens;
50 vH des Rohvermögens übersteigt sie in den Landesfinanzamtsbezirken Berlin und
Unterelbe, aber dennoch ist in diesen beiden Bezirken der durchschnittliche Einheits-
wert je Betrieb weitaus am höchsten (Übersicht 43).
Der Durchschnittswert bebauter Grundstücke ist einmal von der Art der Bebauung
und ihrer Lage, in gewissem Maße auch von ihrer durchschnittlichen Größe abhängig.
Infolgedessen ist der Durchschnittswert bebauter Grundstücke am höchsten in Gebieten
mit starker Bevölkerungskonzentration (Berlin, Unterelbe, Karlsruhe, München, Kassel).
Für den Durchschnittswert un bebauter Grundstücke ist die durchschnittliche Flächen-
ausdehnung von größerer Bedeutung, vor allem jedoch die Art der späteren Verwen-
dung, ob für gewerbliche oder Wohnzwecke; er ist weitaus am höchsten in Ober-
Schlesien (es handelt sich hier vielfach um zukünftige Grubenfelder), sodann im Landes-
finanzamt Unterelbe und München (Übersicht 43).
Entsprechend ihrer besonderen Wirtschaftsstruktur spielen in den Großstädten
als Vermögensarten nur die gewerblichen Betriebe, sowie die bebauten und unbebauten
Grundstücke eine nennenswerte Rolle. Der Durchschnittswert je gewerblichen Betrieb
Ist besonders hoch in den Städten mit Schwerindustrie; diese weisen eine verhältnis-
Mmäßig geringe Zahl an Betrieben, aber eine hohe Einheitswertsumme auf (Hamborn,
Düsseldorf, Bochum, Frankfurt a. M., Essen und Gelsenkirchen). In Städten mit einer
hohen Zahl von Betrieben (z. B. Berlin, Hamburg, Bremen, Dresden). ist . der
durchschnittliche Betriebswert nivelliert. Gemessen an der Gesamtbevölkerung ist aber
dennoch die Einheitswertsumme in diesen Städten (einschließlich Frankfurt a. M.) am
höchsten (Übersicht 45).
Durch hohen Durchschnittswert der bebauten Grundstücke ragen unter den Groß-
Städten neben Berlin, München, Breslau, Leipzig, Stettin und Wiesbaden hervor. Je Kopf
der Bevölkerung spielt aber der Durchschnittswert bebauter Grundstücke namentlich in
Städten mit ausgesprochen wohlhabender Bevölkerung (wie Frankfurt a.M., Wies-
baden und Bremen) eine Rolle. Die unbebauten Grundstücke weisen höchste Durch-
Schnittswerte in Augsburg, München, Stuttgart, Dortmund und höchste Beträge je
opf der Bevölkerung in Köln, Mainz, Chemnitz, Dortmund und Duisburg auf (Über-
Sicht 45),
Gruppiert man die Einheitswerte der verschiedenen Betriebsarten nach Wertgruppen,
50 findet man, daß nach der Zahl allgemein die Betriebe mit geringem Einheitswert
Stark überwiegen. Auf die Einheitswertgruppen unter 6 000 AM entfallen, abgesehen
Yon den bebauten Grundstücken (44,0) überall mehr als 50 von 100 Betrieben, bei den
lorstwirtschaftlichen (70,5) und Weinbaubetrieben (74,6) sogar mehr als 60 vH aller
Betriebe, Der Anteil dieser unteren Gruppen an der Einheits wertsumme ist aber
Stets sehr gering, am geringsten bei den fiorstwirtschaftlichen (1,6 vH) und bei den
Sewerblichen Betrieben (3,8 vH). Der Schwerpunkt liegt meist bei den mittleren Be-
riebsgrößen. Die Einheitswerte zwischen 10000 und 100000 A. stellen bei den
landwirtschaftlichen Betrieben 52,7, bei den gärtnerischen Betrieben 61,3 und beim
bebauten Grundbesitz 52,0 von 100 .A.4 der Einheitswertsumme. Bei den Weinbau-
betrieben liegt der Schwerpunkt stärker in den unteren Gruppen, beim unbebauten
Grundbesitz verschiebt er sich etwas nach oben. In den höchsten Gruppen (Einheits-
werte über 1 Million) liegt das Schwergewicht bei den forstwirtschaftlichen (50,5) und
den gewerblichen Betrieben (50,0) (Übersicht 46).