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dahin, wieder ‚das Silber an die Stelle des Goldes zu Setzen. Wir
haben deshalb die Frage zu erörtern, ob und unter welchen Verhält-
nissen die Durchführung der Doppelwährung möglich, und unter
welchen Verhältnissen sie wünschenswert ist.
Die alte Schule ging von dem Grundsatze aus, daß die Fixierung
des Wertverhältnisses zwischen Gold und Silber ebensowenig durch-
führbar sei, wie die zwischen Weizen und Roggen, Kupfer und Eisen usw.
Nun unterliegt es keinem Zweifel, daß der moderne Staat mit seinen
gewaltigen Mitteln und seinem mannigfaltigen wirtschaftlichen Be-
darf wohl imstande wäre, auch ein bestimmtes Wertverhältnis bei
anderen Waren für eine längere Zeit aufrecht zu erhalten, wenn
nicht außergewöhnliche Umstände ’eintreten und der Bedarf der Pro-
duktion und umgekehrt entsprechend angepaßt werden kann. So
wird die Sache auch bei dem Golde und Silber aufzufassen sein.
Falsch ist es, zu meinen, daß das einfache Gebot des Staates schon
ausreicht, ein solches willkürlich statuiertes Verhältnis künstlich dem
Markte zu oktroyieren und ganz gewiß nicht ein Solches, das dem
Werte auf dem Weltmarkte widerspricht. Die Geschichte hat nun
bewiesen, daß die Doppelwährung für sehr lange Zeit durchführbar
ist und sogar erhebliche Verschiebungen in den Produktionsverhält-
nissen zu überstehen vermag, wie in England fast 3 Jahrhunderte
hindurch bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts und wiederum volle
100 Jahre von 1717—1816; in Frankreich gleichfalls bis zur Gegenwart
L00 Jahre hindurch, und zwar dauernd nach dem Verhältnis von
1:15,6, obgleich in diese Zeit die Entdeckung der kalifornischen
Goldlager fiel, und damit die völlige Verschiebung in der Produktion
zwischen Gold und Silber eintrat. Gerade der Umständ, daß man in
Frankreich zur Ausgleichung des Wertverhältnisses auf dem Welt-
markte bedeutende Quantitäten Silber disponibel fand und sie dem
Markte als Ergänzung zu dem Abfluß nach dem Orient zuführen
konnte, ermöglichte es, trotz der kolossalen Zunahme der Goldpro-
duktion eine Verteuerung des Silbers zu verhüten. Man rechnet,
daß allein 1853—1858 Frankreich über eine Milliarde an Silber ex-
portiert hat, welches dann durch Gold ersetzt werden mußte. Es
wurden in Frankreich ausgeprägt:
Doppel-
vährung.
von 1821—40 für 272 Mill. Fr. Gold, 2273 Mill. Fr. Silber
1851—70 „ 6436 „ x» » 709 x» %
2 1904—06 ” 677 ” » » 26 ” » ”
(Rapport de l’Administration des Monnaies au Ministre des Finances. Paris 1907.)
War vor 1848 die Silberzirkulation in Frankreich allgemein ge-
wesen, so war Ende der 50er Jahre an deren Stelle die allgemeine
Goldzirkulation getreten, die wiederum Anfang der 70er Jahre mehr
und mehr durch das eindringende Silber beseitigt wurde, so daß man
glaubte, durch die Suspendierung der freien Silberprägung dem ent-
yegentreten zu müssen. Von dem Momente an konnte der Bimetallis-
mus Frankreichs und der lateinischen Münzkonvention überhaupt
keinen Einfluß mehr auf den Weltmarkt ausüben. Es wäre aber
zu weit gegangen, zu meinen, daß die freie Silberprägung In Frank-
reich überhaupt imstande gewesen wäre, das Wertverhältnis von
1:15,6 dauernd aufrecht zu erhalten, denn es ist klar, daß ein Kinfiuß
nur so lange vorliegen kann, als noch eine weitere Absorption des
überschüssigen Metalls dadurch bewirkt wird. Von dem Momente