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zemacht: nach dem Reichshaushaltplan von 1929/30 steht sie mit 199,7 Millionen AM
ın vierter Stelle innerhalb der einzelnen Steueraufkommen, die an die Länder über-
wiesen werden.
Im Gegensatz zu der Ertragsgestaltung der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt das Auf-
zommen aus der Beförderungsteuer, d.h. aus der Personenbeförderungsteuer und aus der
Güterbeförderungsteuer, konjunkturellen Einflüssen. So zeigt die obenstehende Übersicht
m Rechnungsjahr 1926/27, das zeitlich mit einem allgemeinen wirtschaftlichen
Tiefstand und nur zum Teil mit einem beginnenden Aufschwung zusammen-
‘ällt, einen Rückgang des Ertrages der Personenbeförderungsteuer. Bei der Güterbeför-
lerungsteuer wirken sich die depressiven Kräfte in einer Verzögerung des Wachstums,
las auf der trendmäßigen Ausweitung der volkswirtschaftlichen Umsatztätigkeit beruht,
us, Dagegen führt der wirtschaftliche Aufschwung und Hochstand im folgenden Rech-
lungsjahr zu einer Steigerung der Beförderungseinnahmen, die sich entsprechend in dem
Ertrag der Beförderungsteuer auswirkt. 1928/29 und 1929/30 hält bei der Personen-
veförderungsteuer die Aufwärtsbewegung an. Die Anfang 1928 einsetzende Konjunktur-
ıbschwächung sowie die ungewöhnliche Kälte im Winter 1928/29 verursachten einen
Rückgang im Aufkommen der Güterbeförderungsteuer für 1928/29. Dagegen wird das
£rgebnis des letzten Rechnungsjahres durch die Erhöhung der Beförderungstarife der
Reichsbahn vom Oktober 1928 sowie durch das Nachholen der infolge des Frostes zu
Jahresbeginn ausgefallenen Transporte begünstigt.
Da die Beförderungsteuer an die Verkehrseinnahmen anknüpft, ist deren Entwicklung
lür das Steueraufkommen entscheidend. So bestimmen die konjunkturellen Veränderun-
3eh der Einkommen letzten Endes den Ertrag der Personenbeförderungsteuer, wie die
Füterbeförderungsteuer in ihrem Aufkommen schließlich von der konjunkturabhängigen
xüterbeförderung, allerdings ohne die steuerfreie Beförderung von Kohlen und Koks
aller Art, beeinflußt wird. Bei der Aufstellung des Reichshaushaltplans erweist es sich
50omit als notwendig, das Aufkommen der Beförderungsteuer mit Rücksicht auf die vor-
Mssichtliche konjunkturelle Entwicklung der den Steuerertrag bestimmenden Faktoren
MNZzUsetzen.
b. Die Reichseinnahmen aus den Vermögenverkehrsteuern
„Die Vermögenverkehrsteuern brachten dem Reich seit dem Rechnungsjahr 1925/26
lie nachstehenden (Ist-) Einnahmen:
"A
Kapitalverkehrsteuer A
Vechselsteuer „.........000011111H
STunderwerbsteuer!) ........ ...0.0000000
Versicherungsteuer WERK ER RKEER KR ER ARE
Zennwett- und Lotteriesteuer
a) Totalisatorsteuer ....... Wen
b) andere Rennwettsteuer .. +...
©) Lotteriesteuer ...... Da
Zusammen .... 1
Rechnungsjahr
‚925 | 192% [| 1927 | 1928 | 1929%
in 1000.24
| 165387 | 148 666
36 396 48 147
28 058 37 891
45 997 52850
‚03 423
52 607
30 687
40 174
16.977
14 292
34.539
z02699 |
15.092
15 221
35
15 855
17 756
42 784
15.947
'6 581
VIA
15015
18 050.
52.147
3292 869
2492 Naar
363949 |
359 414
a
EACH den Landesbehörden erhobene Grunderwerbsteuer ist hierin nicht enthalten, — *) Nach den monatlichen Aus-
oichsfinanzministeriums.
‚Für das Aufkommen dieser Steuern 1) sind, von der Höhe der Steuersätze abgesehen,
die Vermögensbildung, namentlich aber die Bewegung von Vermögenswerten entscheidend.
Da Vermögensbildung und Vermögensverwendung ökonomische Vorgänge funktionaler
Verbundenheit darstellen. ist infolgedessen die Ertragsentwicklung dieser einzelnen
a
') Die Z 5 ö jat bestritten. Während sie von
8 © Zurechnung der Rennwett- und Lotteriesteuer zu den Vermögenverkehrsteuern ist, € A NN
eieborg (Grundriß der Finanzwissenschaft 4. Aufl., Leipzig 1928, 5. 140) einbezieht, bezeichnet sie Damen Krk Ver
Steuern, Handwörterbuch der Staatswissenschaften. 8. Bd., 4. Aufl., Tana 1928. S, 587) als Aufwandst .
Sinanzen und Stanarır