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Steuern letzten Endes Ausdruck sowohl überwiegend konjunkturbedingter Vermögens-
dispositionen als auch gleichzeitig mehr strukturellen Vermögenswachstums. Damit sind
aber auch die ökonomischen Bestimmungsgründe des Steueraufkommens generell
aufgewiesen.
Die Kapitalverkehrsteuer gliedert sich in vier Einzelsteuern, die nach-
stehend mit ihren Ist-Erträgen seit dem Rechnungsjahr 1925/26 aufgeführt sind.
Rechnungsjahr
1925 | 1926 | 1927 | 1928 | 19291
in 1000 AAO)
I. Gesellschaftsteuer
a) Aktiengesellschaften und Kommandit-
gesellschaften auf Aktien............
Gesellschaften mit beschränkter Haf-
6) Bergrechtliche Gewerkschaften.......
d) Andere Kapitalgesellschaften. ........
e) Andere Erwerbsgesellschaften und die
übrigen juristischen Personen........
Zusammen ....
Il. Wertpapiersteuer
a) Inländische Schuld- und Rentenver-
schreibungeN ‚...0.00000000100r0 000
Ausländische Schuld- und BRenten-
verschreibungel ......00000000000004
Ausländische Aktien und andere An-
teile sowie ausländische Genußscheine
Zusammen ....
27389 | 46519
483 015
| 9954 | 11381
‚381 715
34 93
1.655 1429 1.803
40147 | 58287 | 62007
10.579
428
96
3 382
20 940
17 937
714
2335
64
125
9 221
221
23 496
2220
20 791
54 895
12 081
351
262
1429
69 018
12 258
372
1175
13 805
KA
11.475
| 945
171
1384
45 269
9891
1.349
3514
14 754
HI. Börsenumsatzsteuer.
IV. Aufsichtsratsteuer . ... RER —
J—IV, Kapitalverkehrstener zusammen ......... | 103423 | 165387 | 148666 | 131018 | 89 773
*) Abweichungen in den Summen durch Aufrundung der Zahlen. — !) Nach den monatlichen Ausweisen des Reichs-
finanzministeriums, — *) Die Aufsichtsratsteuer ist durch das Körperschaftsteuergesetz vom 10, August 1925 aufgehoben
worden, Bei diesen Beträgen handelt es sich demnach nur um Pesteinnahmen.
Für das Aufkommen der Gesellschaftsteuer sowie der Wertpapier-
steuer sind die Verhältnisse des Kapitalmarktes entscheidend. Angebotsgröße und
Nachfragestärke am Kapitalmarkt seit der Währungstabilisierung haben neben den Ver-
änderungen der Steuersätze die Entwicklung dieser Steuern bestimmt, da der Gesell-
schaftsteuer mit allerdings zum Teil wesentlichen Ausnahmen hauptsächlich erste Kapital-
investitionen in Aktien, Anteilen usw. inländischer Gesellschaften, der Wertpapiersteuer
erste Kapitalanlagen in festverzinslichen Werten inländischer und ausländischer Gesell-
schaften sowie in Aktien usw. ausländischer Gesellschaften unterliegen. Neben den Steuer-
befreiungen beeinträchtigen die nach der Verschiedenheit der Objekte abgestuften Steuer-
sätze und deren Veränderungen die Erkenntnisse, die aus dem Steueraufkommen über
die Kapitalmarktlage gewonnen werden können; wie sie auch andererseits verbieten,
die Veränderungen des Steueraufkommens lediglich aus der Entwicklung des Kapital-
marktes erklären zu wollen. Immerhin läßt die voranstehende Übersicht die Zusammen-
hänge zwischen der von der jeweiligen Konjunkturphase abhängigen Kapitalmarktlage
und dem Aufkommen der Gesellschaftsteuer und der Wertpapiersteuer erkennen.