Full text: Die neuere Entwicklung des Petroleumhandels in Deutschland

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seits so schwerwiegend, dass man sich ernstlich mit dem 
Gedanken einer Testpunkterhöhung wohl nicht befassen darf. 
Vorweg möchte ich hier auf die amtliche und auf umfassende 
und genaue Untersuchungen gestützte Begründung der Wahl des 
Testpunktes in den »Vorschriften, betreffend den Abelschen 
Petroleumprober und seine Anwendung«, herausgegeben von der 
Kaiserlichen Normal-Aichungs-Kommission (Berlin, 1883) hinweisen, 
da diese Untersuchungen den Vorzug grösserer Zuverlässigkeit 
vor den von den einzelnen Konkurrenzgesellschaften veranlassten, 
oft etwas gefärbt in die Oeffentlichkeit gebrachten haben. Denn 
bei ihnen handelt es sich nicht um den Beweis grösster Leucht 
kraft, vielmehr sind bei der Festsetzung des fire-test lediglich, 
sagen wir sanitäre und in viel höherem Masse objektive, volks 
wirtschaftliche Gesichtspunkte massgebend gewesen. Gerade weil 
alle Sorten diesen Bestimmungen unterworfen sind, verdienen 
sie Beachtung. Erkennt man die in der »Begründung« enthaltenen 
Ausführungen als richtig an, so ist über die vorgeschlagene Er 
höhung des Testpunktes der Stab gebrochen. Und m. E. muss 
man sie anerkennen. 
Die Verordnung bestimmt, dass nur Petroleum, das bei einem 
Barometerstand von 760 mm und einer Temperatur von +21 0 C. 
noch keine entflammbaren Dämpfe aufsteigen lässt, ohne weiteres 
im Detailhandel verkauft werden darf. Leichtere (Benzin) oder 
infolge sorgloserer Raffination explosivere Destillate dürfen, wie 
es so schön im Amtsstil heisst, »nur aus mit einer besonderen 
auf ihre Feuergefährlichkeit hinweisenden Etikette versehenen 
Gefässen verkauft werden«, können auch nur auf besonders kon 
struierten Lampen gefahrlos zu Beleuchtungszwecken verwandt 
werden. Dieser »Testpunkt« wurde eingeführt, um zu verhüten, 
dass Deutschland mit minderwertigen und leichter explodierbaren 
Oelen überschwemmt wurde. Dies war 1878—1882 tatsächlich 
der Fall infolge Mischung des Petroleums mit der damals im Ver 
hältnis zu ihm niedriger als jetzt bewerteten Naphtha. Mannigfache 
Unglücksfälle waren die Folge. Sie sollten durch Flinführung 
eines reichsgesetzlich festgelegten Mindestentflammungspunktes 
vermieden werden. 
Die Bestimmungen haben den angestrebten Zweck erfüllt und 
vollständige Sicherheit geschaffen. Die eigentliche Gefahrtempera 
tur liegt noch 8—10 0 C. höher als der für die betreffende Petro 
leumsorte auf dem Abelschen Prober ermittelte Entflammungs
	        
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