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7. Verbrauchssteuern .
Die Reichseinnahmen aus Verbrauchssteuern
Herstellung und Absatz verbrauchssteuerpflichtiger Erzeugnisse
Der Verbrauchsbesteuerung unterliegen im Deutschen Reich Tabakerzeug-
nisse aller Art (Zigarren, Zigaretten, Rauchtabak, Kau- und Schnupftabak), Zigaretten-
papier, Bier, Branntwein, Trauben- und Fruchtschaumwein, Zucker, Stärkezucker, Rüben-
säfte, Zündwaren, Leuchtmittel (Metallfadenlampen, Gasglühkörper, Brennstifte u. a.).
Spielkarten, Essigsäure und Süßstoff. Die ausführlichen statistischen Ergebnisse übeı
Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Besteuerung und Verbrauch der steuerpflichtigen Erzeug-
nisse sind für die Rechnungs- bzw. Betriebsjahre 1926/27 bis 1928/29 in den Bänden
350 und 364 der »Statistik des Deutschen Reichs« veröffentlicht worden.
Vor dem Kriege waren die Verbrauchssteuern und Zölle die Haupteinnahmequellen
des Reichs, Ein Vergleich zwischen den Ergebnissen der Verbrauchsbesteuerung in den
Rechnungsjahren 1912, 1913 und 1924 bis 1927 ist in Band 350, S. 129 ff. vorgenommen
worden.
Die Verbrauchssteuern sind nach der Übernahme der Einkommen- und Vermögen-
steuern auf das Reich und nach Einführung der Umsatzsteuer im Reichsetat zwar an
Bedeutung zurückgetreten, doch liefern sie zu den Gesamteinnahmen einen recht ansehn-
lichen Beitrag. Der prozentuale Anteil der Verbrauchssteuern an den Gesamteinnahmen
des Reichs betrug in den Rechnungsjahren 1926 bis 1928 21,2 vH, 19,9 vH und 19,7 vH;
der prozentuale Anteil der Zölle 13,1 vH, 14,7 vH und 12,2 vH.
Die Isteinnahmen des Deutschen Reichs aus Verbrauchssteuern und Zöllen erreichten
im Rechnungsjahre 1927 2 940,5 Mill. AM und übertrafen damit das Vorjahrsergebnis,
das sich auf 2 461,9 Mill. AM beziffert hatte, um 19,4 vH und den Haushaltsvoranschlag
für 1927 (2 908,5 Mill. AA) um 1,1 vH. Die Zunahme von 478,6 Mill. AA entfällt
überwiegend auf die Zölle, deren Aufkommen von 940,4 Mill. AM in 1926 um 33,0 vH
auf 1 250,8 Mill. AM in 1927 stieg; bei den Verbrauchssteuereinnahmen stellte sich ein
Zuwachs um 11,1 vH von 1521,5 Mill. AM auf 1 689,7 Mill. AM ein. Im Rechnungs-
ahr 1928 sind die Zollerträge infolge der guten inländischen Ernte und der absinkenden
Konjunktur um 146,2 Mill. AM oder,11,7 vH hinter den Isteinnahmen des Vorjahrs
zurückgeblieben. Zur Deckung dieses Ausfalls reichten die Mehrerträge aus Verbrauchs-
steuern, die sich auf 83,3 Mill. AM oder 4,9 vH beliefen, nicht aus, so daß das Gesamt-
aufkommen aus Verbrauchssteuern (1 773,0 Mill. AA) und Zöllen (1 104,6 Mill. AM)
im Rechnungsjahr 1928 mit 2 877,6 Mill. AA um 62,9 Mill. AM oder 2,1 vH geringer
war als 1927; die Isteinnahme überragte indessen noch den .Haushaltsvoranschlag für
1928 (2 802 Mill. AA) um 75,6 Mill. AM oder 2,7 vH. Auf den Kopf der Bevölkerung
entfielen an Verbrauchssteuern und Zöllen 1926 39,08 AM, 1927 46,43 AM und 1928
45,17 AM, an Verbrauchssteuern allein 1926 24,15 AM, 1927 26,68 AM und 1928
27,83 AM. Die Rückstände an Verbrauchssteuern und Zöllen betrugen am 1. April 1928
112,1 Mill. AM und am 1. April 1929 111,1 Mill. AM.
a. Tabak
Der Tabak ist die ertragreichste deutsche Verbrauchssteuerquelle. Der Tabakverbrauch
wird durch ein gemischtes Steuersystem erfaßt. Die eingeführten unbearbeiteten Tabak-
blätter, Halb- und Fertigfabrikate unterliegen Gewichtszöllen. Der Rohtabakzoll beträgt
80 AM für 1dz. Den Hauptanteil an den Tabakabgaben hat die nach den Klein-
verkaufspreisen der Erzeugnisse bemessene Fertigfabrikatsteuer (Tabaksteuer). In den
Rechnungsjahren 1927 und 1928 betrug der Steuertarif für Zigaretten 30 vH der Klein-
verkaufspreise, für Zigarren, Pfeifentabak und steuerbegünstigten Feinschnitt (d.h. für
feingeschnittenen Rauchtabak, zu dessen Herstellung mindestens zur Hälfte Tabakblätter
inländischer Herkunft verwendet worden sind) 20 vH, für anderen Feinschnitt 45 vH,
für Kautabak 5 vH und für Schnupftabak 10 vH der Kleinverkaufspreise. Außerdem
unterlagen die zur gewerblichen Herstellung von Zigaretten bestimmten Tabakmengen